Rheinland-Pfalz

Gemeinde Göcklingen

In Blau ein silbernes HaIseisen.

Genehmigung:
7.11.1961 Ministerium des Innern, Mainz.
Begründung:
Nach Siegelkarenz 1531 erscheint erstmals 1760 ein Gerichtssiegel von Göcklingen mit dem Halseisen (Schafschere?) als Gemarkungszeichen. Der König genehmigte dieses Siegel mit dem barocken Zierelement eines Engelsköpfchens als Wappen, wobei eine muschelartige Verzierung des Schildes außerhalb des Wappenfeldes fehlgedeutet wurde. Hupp hat zudem noch unter Fortlassung des unheraldischen Beiwerks das Halseisen nach außen gebogen, statt es auf zwei Füße zu stellen. Die Genehmigung von 1961 hat diese Abweichungen vom alten Siegel wieder korrigiert.
(aus: Karl Heinz Debus, Das große Wappenbuch der Pfalz)