Rheinland-Pfalz

Gemeinde Waldorf

Schild durch einen blauen Wellenstabbalken geteilt, oben in Gold ein schwarzer, rotbewehrter, schreitender Wolf, einen schräg links gestellten Bischofsstab tragend; unten gespalten, vorne in Silber ein schwarzes durchgehendes Kreuz, hinten von Silber und Rot zwölffach geständert.

Die Bezirksregierung Koblenz hat der Gemeinde Waldorf mit Urkunde vom 18.8.1988 die Genehmigung zur Führung eines eigenen Wappens erteilt.

Die Wappenbegründung ist folgende:
"In der oberen Schildhälfte sind die Attribute des hl. Remaklus wiedergegeben. Das alte Siegel des Gerichts Waldorf, überliefert an einem Schriftstück von 1557 (Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 627 Nr. 129), zeigt die Ganzfigur dieses Kirchenpatrons. Seit 1034 war Waldorf im Besitz dieses Klosters Stablo und wurde am 7. März 1780 mit anderen Plätzen an die Deutzer Abtei St. Heribert verkauft.
Der teilende Wellenbalken soll den Vinxtbach, die alte Territorial- und Sprachgrenze versinnbildlichen.
Schon seit früherer Zeit gehört die Herrschaft Waldorf zum kurkölnischen Amt Andernach und die Herren Walpot v. Bassenheim zu Bornheim hatten als Lehen von Stablo die Erbvogtei inne und übten auch das Kollationsrecht an der Pfarrkirche (St. Remaklus) zu Waldorf aus."