Rheinland-Pfalz

Gemeinde Leinsweiler

In Blau ein halber rotbewehrter und -bezungter silberner Löwe.

Genehmigung:
14.6.1844 König Ludwig I. von Bayern.
Begründung:
Ein Siegelstock belegt, dass das Gericht Leinsweiler schon um 1500 einen wachsenden Löwen im Schild führte. Nach der Freiheitsgöttin mit Jakobinermütze in der Revolutionszeit, wünschte man an Stelle des wachsenden Löwen eine ganzen, doch der König entschied sich trotz anderslautender Befürwortung durch den Reichsherold für die Beibehaltung des frühen Siegelbildes.
(aus: Karl Heinz Debus, Das große Wappenbuch der Pfalz)