Rheinland-Pfalz

Gemeinde Gamlen

Schild durch eingeschweifte gestürzte silberne Spitze, darin in Rot drei Steine, nach unten gespalten; vorne in Rot eine goldene Rose, hinten in grün ein silberner Korb mit fünf goldenen Ähren.

Begründung
Die drei Steine weisen auf den Kirchen- und Pfarrpatron der Gemeinde Gamlen, den hl. Stephanus; seit 1680 ist er mit dem hl. Petrus als Schutzherr erwähnt. Die Rose erinnert an das nahe gelegene Kloster Rosental. Ein Bürger von Münstermaifeld schenkte dem Kloster seine Kornrente im Jahre 1278. Die frühen Marktrechte des Ortes ab 1789 versinnbildlicht der Korb, mit dem die Naturalprodukte auf den Marktplatz gebracht und angeboten wurden. Da auch heute noch Landwirtschaft im Ort betrieben wird, dürfen die Ahren im Korb nicht fehlen.

Beschluss des Gemeinderates
Am 20.12.1985 wurde Heraldiker A. Friderichs beauftragt, Vorschläge für ein Gemeindewappen zu erarbeiten. In seiner Sitzung vom 12.02.1986 entschied sich der Rat für den Vorschlag, der It. Schreiben des Landeshauptarchivs Koblenz v. 21.02.1986 wegen des Balkenkreuzes abgelehnt wurde. Auf Beschluss vom 18.3.1986 blieb der Gemeinderat bei dem vorgelegten Entwurf, wogegen das Landeshauptarchiv am 05.06. und 26.06.1986 Einspruch erhob. Dem daraufhin abgeänderten Entwurf stimmte der Gemeinderat am 31. Juli 1986 zu.

Genehmigung
Die Genehmigungsurkunde stellte die Bezirksregierung in Koblenz am 4. Dezember 1986 aus (Az.: 100-08, gez. Robischon, Regierungsvizeprasident).

Wappenentwurf
A. Friderichs, Zell/M.