Rheinland-Pfalz

Gemeinde Harthausen

In geteiltem Schild oben in Schwarz zwei wachsende, einander zugekehrte rotbewehrte und -bezungte goldene Löwen, einen mit schwarzen Eisen belegten Mühlstein in den Vorderpranken haltend, unten von Silber und Blau geteilt, darin eine Lilie in verwechselten Farben.

Genehmigung: 09.07.1951 MdI Mainz

Die Gemeinde Harthausen gehörte zum Amt Marientraut im Hochstift Speyer. Auf ihrer Gemarkung war im Jahr 1230 das später in die Gegend von Edenkoben verlegte Zisterzienserinnenkloster Heilsbruck gegründet worden. Das Heilsbrucker Klostergut blieb am Ort bestehen. Bis in die Neuzeit mußten daher besondere Lasten in die kurpfälzischen Klosterschaffnerei Heilsbruck geliefert werden. Zwischen dem Kloster Heilsbruck, das nach der Verlegung auf kurpfälzischem Gebiet lag, und dem Hochstift Speyer entstanden 1495 verglichene Streitigkeiten, wegen einer Erbbestandsmühle. Aus diesem Umstand dürfte sich erklären, daß das im 17. Jahrhundert angenommene Gerichtssiegel zwei kurpfälzische Löwen zeigt, die einen silbernen, mit schwarzen Eisen belegten Mühlstein in den Vorderpranken halten. Für dieses Siegelbild ist der Gemeinde Harthausen 1845 vom König in den kurpfälzischen Farben Schwarz und Gold das Wappen verliehen worden. 1951 wurde das Wappen dahingehend berichtigt, daß man zwar die nunmehr eingebürgerte Wappendarstellung beibehielt, sie aber ergänzte durch eine Lilie in den marianischen wie auch hochstiftig-speyerischen Farben Blau und Silber. Das Siegel des Klosters Heilsbruck zeigt die Muttergottes mit Kind: an ihrer Stelle wird im neuen Wappen Harthausens die Lilie als Symbol Marias in den marianischen Farben verwandt.

Früheres Wappen:
Beschreibung: In Schwarz auf grünem Boden, aus dem eine grüne Blume mit silberen Blättern wächst, zwei einander zugekehrte rotbewehrte und -bezungte goldene Löwen, in den Vorderpranken einen mit schwarzen Eisen belegten silbernen Mühlstein haltend.
Genehmigung: 24.12.1845 König Ludwig I. von Bayern.