Rheinland-Pfalz

Gemeinde Menningen (an der Prüm)

Silber, geteilt durch einen blauen Wellengöpel, dieser im Schildhaupt belegt mit einer roten dreibogigen Brücke, rechts eine rote heraldische Lilie, belegt mit einem silbernen Kreuz, links ein betagleuchteter Turm mit Satteldach, im Schildfuß ein nimbiertes Grabkreuz, belegt mit einer silbernen Schwurhand.

Der Ort Menningen wird zuerst in einer Urkunde für die Abtei Echternach aus der Zeit zwischen 771 und 814 genannt, und zwar als „Mennegen“. Römische Siedlungsreste und fränkische Gräber lassen darauf schließen, daß in diesem Bereich ein Mittelpunkt urnenfeldzeitlicher Besiedlung war.
Der Ort gehört seit dem frühen Mittelalter zur Grafschaft, dem späteren Herzogtum Luxemburg. 1797 kam das Gebiet durch die französische Revolution in französische Verwaltung und durch den Wiener Vertrag vom 31. Mai 1815 wurden die Grenzen zwischen Preußen und den Niederlanden neu festgelegt und nach 20 Jahren französischem Einfluß, dem sogenannten Wälderdepartement, erfolgte für Menningen die Eingliederung in das Königreich Preußen.
Im Schildhaupt des Wappens wird die erste Menninger Brücke, die im Jahre 1886 mit einer Länge von 80 m erbaut wurde, dargestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt diente eine Furt, die die Prüm durchquerte, als Verbindungsweg zur Nachbargemeinde Minden.
Der Zusammenfluß der Eifelgewässer Prüm und Nims unmittelbar an der Gemarkungsgrenze wird als blaue Wellendeichsel dargestellt.
Die rote heraldische Lilie, die mit einem silbernen Kreuz belegt ist, weist auf langjährige Besitztum des Klosters Echternach im Mittelalter hin, wo Menningen ein Bestandteil der sogenannten Probstei und die Äbte der Abtei die Grundherren waren.
Als Wahrzeichen des Ortes gilt die lange Jahre zur Pfarrei Peter und Paul in Echternach gehörende Kapelle, die vermutlich in der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts aus Bruchsteinen errichtet wurde. Die Kapelle zu Ehren des heiligen Johannes des Täufers in „Mennyngen“ wird 1570 erwähnt.
Der zweigeschossige Westturm aus der romanischen Epoche mit einem Satteldach, welches bis 1688 noch mit Stroh gedeckt war, hat ein niedriges Portal mit breit spitzbogigem Tympanon. Die beiden Metallbänder als Beschlag enden in Form von Lilienspitzen.
Das altehrwürdige Monument, das Echternacher Schwurkreuz mit einer Schwurhand, welches teilweise aus dem 13. Jahrhundert stammt und schon in zwei Texten aus dem 16. und 17. Jahrhundert zu Ehren kommt, wurde im Wappen übernommen. Das Original zerstörten beim Einmarsch die französischen Truppen am 11. Oktober 1794. Es stand vermutlich schon zu der Zeit, als Peter von Gronenburg-Neuerburg im Jahre 1407 noch zu den Waffen griff, um gegen Johann von Vinstingen-Falkenstein-Bettingen zu Felde zu ziehen, um Rechte in den Orten Menningen, Minden, Edingen und Steinheim zu erkämpfen. Nach einem Jahr kam es zum Vergleich. Die verwendete heraldische Darstellung eines Gerichtskreuzes im Wappen nimmt Bezug auf die damalige Gerichtsbarkeit und auf das jetzige Kreuz, eine Nachempfindung auf dem Marktplatz in Echternach.