Rheinland-Pfalz

Stadt Speyer

In Silber ein rotes Kirchengebäude mit drei blaubedachten und mit goldenen Kreuzen besteckten Türmen und drei offenen Toren.

Genehmigung: 6. 5. 1846 König Ludwig I. von Bayern.

Begründung: In einem Zollvertrag von 1207/1208 wird erstmals ein Speyerer Stadtsiegel erwähnt (StadtA Speyer, 1 U 541);
das seit 1212 nachgewiesene große Siegel (ebda., 1 U 212), zeigt seit 1263 (ebda., 1 U 237) in gleichbleibendem Siegelschnitt bis zur Französischen Revolution die Nordansicht des Domes, belegt mit der wachsenden Madonna mit Kind im halbem Vierpaß. Daneben führte die Stadt seit dem 14. Jahrhundert den Verkündigungsengel als Sekretsiegel, wovon bis zum Ende des Alten Reiches fünf Versionen überliefert sind. Nach der französischen Zeit, in der auch Speyer sich des revolutionären Typus mit der Freiheitsgöttin bedienen mußte, knüpfte die Stadt an die vorrevolutionäre Tradition an und führte wieder die Nordansicht des Domes, diesmal mit einer ganzfigurigen Madonna (vgl. Des Rheinkreises Jubelwoche, Einband, auch LA Speyer, Y 10 Nr. 12162, - *67). Da Speyer 1839 kein genehmigtes Wappen vorweisen konnte, entschied sich der Reichsherold 1845 für die Wappendarstellung in Triers Einleitung zur Wappenkunst von 1714, 17443, mit der dreitürmigen Westansicht des Domes, die als „empfehlenswerter und ehrwürdiger” angesehen wurde als die Nordansicht mit der Gottesmutter. Der König schloß sich dieser Ansicht am 24.12.1845 an und genehmigte das Wappen in der heutigen Form im darauffolgenden Mai.

Quelle: Das große Wappenbuch der Pfalz. Neustadt 1988, Seiten37-38)