Rheinland-Pfalz

Gemeinde Frankweiler

In gespaltenem Schild rechts in Schwarz ein linksgewendeter, rotbewehrter, -bezungter und -bekrönter goldener Löwe, links von Silber und Blau gerautet.

Genehmigung:
16.8.1844 König Ludwig I. von Bayern.
Begründung:
Ein 1499 nachgewiesenes Gerichtssiegel von Frankweiler zeigt die Gottesmutter mit dem Kind auf einem steigenden Halbmond stehend. Als das ursprünglich dem Speyerer Domkapitel gehörende Dorf an Kurpfalz verkauft wurde, ersetzte man das frühere Siegel durch den auch heute noch gebräuchlichen gespaltenen kurpfälzischen Schild. Der König genehmigte gegen den Entscheid des Reichsheroldsamtes nach Befürwortung durch Minister Abel das Siegel als Wappen.
(aus: Karl Heinz Debus, Das große Wappenbuch der Pfalz)