Rheinland-Pfalz

Ortsgemeinde Steinebach an der Wied

Von Gold und Blau gespalten; vorne ein rotes Halbständerkreuz, hinten eine silberne Wellenleiste, darauf ein goldener, schwarzgefugter (hochgotischer) Spitzbogen, darunter aus dem Schildrand wachsend ein dreiblättriger goldener Buchenzweig.

Im Ortswappen ist vorne in abgewandelter Form als rotes Halbständerkreuz in Gold das im Wappen derer von Steinebach geführte gezähnte Ständerkreuz aufgenommen. Es symbolisiert gleichzeitig die Vereinigung der vier Ortsteile Steinebach, Schmidthahn, Langenbaum und Seeburg zur Ortsgemeinde Steinebach an der Wied. Die Farben Rot und Gold sind die wiedischen, aber auch die saynischen Wappenfarben. Der Ort gehörte "über der Bach" (Steinebach) zur Grafschaft Sayn, unterhalb zur Grafschaft Wied. Die silberne Wellenleiste steht für die Wied. Der goldene, schwarzgefugte Spitzbogen auf der silbernen Wellenleiste steht für die sagenumwobene Talburg, dem Wahrzeichen Steinebachs, von der noch der Turmstumpf mit seinem hochgotischen Torbogen erhalten ist.
Die beiden wellenförmigen blauen Felder stellen symbolisch den Hoffmannsweiher und den Haidenweiher dar. Der dreiblättrige goldene Buchenzweig erinnert an den im 13. Jahrhundert erwähnten Wald "Smiterhan", steht aber auch für die naturgeschützten "Hainbuchen" im Ortsteil Langenbaum.