Rheinland-Pfalz

Gemeinde Ellerstadt

In Silber auf grünem Grund ein bewurzelter grüner Eller- oder Erlenbaum mit stilisierten Blättern, dessen goldener Stamm von zwei Wappenschildern beseitet wird, rechts von Blau und Silber und Rot geteilt, links in Silber ein roter Balken, begleitet oben von zwei, unten von einer roten Kugel.

Genehmigung: 10. 8. 1925, Bayerisches Staatsministerium des Innern, München.

Im Ellerstadter Weistum von 1555, das ein gemalte Gerichtssiegel ent- hält, wird festgelegt, dass in gespaltenem Schild rechts das Wappen der Herren von Affenstein und links das der Herren von Piersheim als Gerichtssiegel von Ellerstadt geführt wird (LA Speyer, F 4 s. v. Ellerstadt). Dieses Siegel ist tatsächlich an einer Urkunde von 1567 überliefert (LA Speyer, A 1 Nr. 2115). Die Herrschaftsrechte gingen 1655 von den Herren von Flersheim an die Kolb von Wartenberg über, die 1684 auch den inzwischen an die Herren von Virmund gelangten Teile der Herren von Affenstein erwarben. Entsprechend diesen Besitzumschichtungen änderte sich auch das Ellerstadter Gerichtssiegel: 1673 enthält es drei Wappenschilde, die der Herren von Virmund und Wartenberg und ein Schild mit einer Eller als redendem Wappen (LA Speyer, A 2 Nr. 672/2 fol. 241 v). Seit 1684 reduzierte sich das Siegel auf die Wappen der Herren von Wartenberg und das mit der Eller, die übereinander stehen. Das vorliegende Wappen berücksichtigt neben der nunmehr zentralstehenden Eller die Wappen der wichtigsten Ortsherren, der Herren von Flersheim rechts, der von Wartenberg links.