Rheinland-Pfalz

Beschreibung der Wappen der Mitgliedskommunen der Verbandsgemeinde Monsheim
Gemeinde Flörsheim-Dalsheim
In Schwarz über zwei Dreiecksschilden, rechts in Rot die silberne Gestalt des heiligen Johannes, auf dem Arm ein silbernes Lamm, silbernimbiert, links von Silber und Blau gerautet, schreitend ein rotbewehrter, -bezungter und -bekrönter goldener Löwe.
Das Wappen wurde mit Urkunde der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz in Neustadt a.d. Weinstr. vom 21. April 1988 genehmigt.

Gemeinde  Hohen-Sülzen

Gemeinde Hohen-Sülzen
Unter einem goldenen, mit einer beblätterten grünen Traube belegten Schildhaupt in gespaltenem Schild vorne in Blau ein silbernes sechsspeichiges Spulrad, hinten in Rot dreimal drei goldene Rauten,
Das silberne sechsspeichige Spulrad in der vorderen Hälfte des Wappenschildes ist dem Wappen der Grafen von Falkenstein, die in Hohen-Sülzen begütert waren (Ortsherrschaft der Grafschaft Falkenstein), entnommen, während die dreimal drei goldenen Rauten in der hinteren Hälfte aus einem der alten Gerichtssiegel stammen. Die Weinranke im Schildhaupt weist auf den seit Jahrhunderten in Hohen-Sülzen betriebenen Weinbau hin.

Das Wappen wurde mit Urkunde des Ministeriums des Innern in Mainz vom 28. Dezember 1957 genehmigt.

Gemeinde  Mölsheim

Gemeinde Mölsheim
In geteiltem Schild oben in Silber ein schwarzes Kreuz, unten gespalten, vorne in Schwarz drei goldene Löwen, hinten blausilbern gerautet.
Das Wappen geht auf ein in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts geschaffenes Siegel zurück und will auf die historische Vergangenheit des Ortes Bezug nehmen. So soll das schwarze Kreuz in Silber wohl auf die Benediktinerabtei Hornbach hinweisen, der der Ort im Mittelalter gehörte, während die blau-silbernen Rauten an das Kurfürstentum Pfalz erinnern, das Mölsheim 1512 zur Hälfte und 1768 ganz erwarb. Die Deutung der Löwen als Hinweis auf die Hohenstaufen (mit Farbwechsel) muß fraglich bleiben.

Das Wappen wurde mit Urkunde des Hessischen Ministers des Innern in Darmstadt vom 6. September 1929 genehmigt.

Gemeinde  Monsheim

Gemeinde Monsheim
In geteiltem Schild oben in Rot ein goldenes Kreuz, unten in Blau ein rotbewehrter silberner Adler.
Das Wappen, das in Anlehnung an ein Gerichtssiegel von 1590 entworfen wurde, nimmt auf die historische Vergangenheit von Monsheim Bezug und vereinigt Teile aus den Wappen der Ortsherren von Monsheim, der Grafen von Leiningen (Adler) bzw. der Linie Leiningen-Westerburg (Kreuz).

Das Wappen wurde mit Urkunde des Ministeriums des Innern in Mainz vom 28. Dezember 1957 genehmigt.

Gemeinde  Mörstadt

Gemeinde Mörstadt
In blauem Schild ein silbernes Achtblatt (Double Quatrefoil), oben rechts und links ein silberner sechseckiger Stern.
Das Wappen wurde einem seit 1698 bezeugten Gerichtssiegel von Mörstadt nachgebildet, wobei für die Tingierung die pfalzbayrischen Landesfarben gewählt wurden, da der Ort seit dem Ende des 16. Jahrhunderts zum Kurfürstentum Pfalz gehörte. Eine einwandfreie Deutung der Wappensymbole ist bisher nicht gelungen.

Das Wappen wurde mit Urkunde des Ministeriums des Innern in Mainz vom 20. Juli 1955 genehmigt.

Gemeinde  Offstein

Gemeinde Offstein
In Schwarz eine silberne Waage.
Das Wappenzeichen ist einem älteren Gerichtssiegel von Offstein entnommen. Die Waage galt in früherer Zeit als Sinnbild der Gerechtigkeit.

Das Wappen, das schon seit längerem von der Gemeinde geführt wird, wurde mit Urkunde des Ministeriums des Innern in Mainz vom 18. Juni 1958 genehmigt.

Gemeinde  Wachenheim

Gemeinde Wachenheim
In Gold drei (2:1) schwarze Wachteln.
Das Wappen ist dem des ortsadeligen Geschlechts der Druschel von Wachenheim nachgebildet. Drei Vögel, schwarz in goldenem Feld, kommen bereits um 1280 auf dem Wappen der Druschel von Wachenheim vor; hier sind es wahrscheinlich aber in Anlehnung an den Namen „Druschel“ Drosseln, aus denen später Wachteln wurden. Die „Druschel von Wachenheim“ waren ein alteingesessenes Geschlecht, das später ausgestorben ist. Auch wird die Herkunft des Namens Wachenheim mit diesen Vögeln in Verbindung gebracht.

Das Wappen wurde mit Urkunde des Hessischen Ministers des Innern in Darmstadt vom 12. Dezember 1927 genehmigt.