Rheinland-Pfalz

Gemeinde Forst an der Weinstraße

Geteilt, unten gespalten, oben auf grünem Grund in Silber sieben bewurzelte grüne Bäume, vier halbhohe im Hintergrund, dazwischen drei hohe ragend im Vordergrund, unten rechts in Blau ein durchgehendes silbernes Balkenkreuz, unten links in Grün über rotem Grund ein auf der Teilung schreitendes, wiedersehendes, goldnimbiertes, silbernes Gotteslamm, mit linkem Vorderbein eine naturfarbene schräglinke Stange mit silberner Querfahne, darin ein durchgehendes rotes Balkenkreuz (Kreuzesfahne), haltend.

Es wurde 1902 vom Bayerischen Staatsministerium des Innern genehmigt und geht zurück auf ein Siegel von 1725. Das silberne Kreuz in Blau erinnert an die ehemalige Zugehörigkeit zum Hochstift Speyer.