Rheinland-Pfalz

Beschreibung der Wappen der Mitgliedskommunen der Verbandsgemeinde Kandel
Gemeinde Erlenbach bei Kandel
Von Silber und Schwarz gespalten, rechts auf grünem Grund ein grüner Erlenbaum, links ein rotbewehrter und -bezungter goldener Löwe.
Genehmigung: 6.9.1955 Ministerium des Innern, Mainz.

Das 1753 belegte Erlenbacher Gerichtssiegel zeigt einen Löwen, der ein Erlenbäumchen in den Pranken hält. 1839 beantragte die Gemeinde dieses Siegel als Wappen. Der König folgte dem Reichsherold und genehmigte 1841 einen naturfarbenen Löwen in Silber. Aus heraldischen Gründen änderte Hupp den naturfarbenen in einen roten Löwen und gab somit den Löwenstein-Wertheimer Löwen wieder. Die Wappenänderung von 1955 berücksichtigte erstmals durch die Farbgebung des Löwenfeldes die Zugehörigkeit Erlenbachs zur Kurpfalz im Alten Reich.

Gemeinde  Freckenfeld

Gemeinde Freckenfeld
In Rot auf gewölbtem grünem Boden ein silbernes Tor (Dampfnudeltor), in dessen Bogen schwebend der silberne Großbuchstabe F.
Genehmigung: 1.12.1950 Ministerium des Innern, Mainz.

Bei den Wappenverhandlungen 1938/39 wurde dem Wunsch der Gemeinde auf Übernahme des Schultheißen- oder Steinmetzenwappens von 1716 am Freckenfelder Dampfnudeltor in Form eines steigenden Pferdes nicht entsprochen und der Gegenvorschlag abgelehnt, ein Schwein als Ortsdeutung (Frecken-, Freckel = Ferkel) ins Wappen zu nehmen. Die heutige Wappenform wurde schließlich als Kompromiß ausgearbeitet, kam aber vor Kriegsausbruch nicht mehr zur Verleihung. Das Wappen verbindet das sogenannte Dampfnudeltor als Wahrzeichen von Freckenfeld mit der Initiale des Ortsnamens.

Gemeinde  Kandel

Gemeinde Kandel
In Blau ein gestürztes silbernes Schwert mit goldenem Knauf, beseitet von je zwei übereinanderstehenden sechsstrahligen goldenen Sternen.
Genehmigung: 13.4.1856 König Maximilian II. von Bayern.

Nach Siegelkarenz 1409 zeigte das Gerichtssiegel nachweislich von 1490 bis 1672 das heutige Wappen. Seit 1677 ist dieses Gerichtssiegel durch ein anderes ersetzt, das den heiligen Georg, den früheren Pfarrpatron von Kandel, darstellt. 1835 wurde dem Wunsch der Gemeinde entsprechend das alte Gerichtssiegel als Wappen verliehen und dadurch ein zu der Zeit gebräuchliches Gänsefuß-Siegel ersetzt. Bei diesem Gänsefuß-Siegel handelt es sich vielleicht um eine Entstellung oder Fehldeutung einer nicht erkannten Georgsdarstellung.

Gemeinde  Minfeld

Gemeinde Minfeld
In Grün ein rotgedecktes, an den Ecken mit goldenen Windfahnen bestecktes silbernes Haus mit zwei Reihen schwarzer Fenster und ohne Türen.
Genehmigung: 31.8.1841 König Ludwig I. von Bayern.

Nach Siegelkarenz 1433 zeigt das Minfelder Gerichtssiegel von 1436 eine bewurzelte Linde. Seit 1495 ist im Siegel ein Gebäude dargestellt, das teils als Kirche, teils als Rathaus (Gerichtsstätte) gedeutet wird und wohl die Minfelder Burg darstellen soll. Das heutige Wappen ist als Siegel seit 1589 gebräuchlich. Man sah darin ein unvollendetes Haus als Sinnbild der Entstehung des Dorfes; mit dieser Deutung wurde das Wappen genehmigt.

Gemeinde  Steinweiler

Gemeinde Steinweiler
In Rot ein silberner Balken, oben ein linksgewendeter goldener Gänsefuß mit silbernem Schenkel, unten ein Haufen silberner Steine in Form eines Neunberges.
Genehmigung: 30.8.1841 König Ludwig I. vonBayern.

Das Wappen entspricht bei willkürlicher Farbgebung durch Hupp dem seit 1626 gebräuchlichen Gerichtssiegel von Steinweiler.

Gemeinde  Vollmersweiler

Gemeinde Vollmersweiler
In Rot ein schrägrechtsgestelltes silbernes Pflugmesser (Sech, Kolter).
Genehmigung: 1931 Bayerisches Staatsministerium des Innern, München.

Das gemeinsame Gerichtssiegel von Niederotterbach und Vollmersweiler von 1581 zeigt einen Schild mit einem Pflugmesser. Unter Hinweis auf die - damals noch nicht genehmigte - Führung eines anderen Wappens in Niederotterbach wurde das vorliegende Wappen von Hupp vorgeschlagen und ministeriell 1931 genehmigt; ein genaues Genehmigungsdatum liegt nicht vor.

Gemeinde  Winden

Gemeinde Winden
Von Schwarz und Silber gespalten, rechts ein linkshin schreitender rotbewehrter, -bezungter und -bekrönter goldener Löwe, links drei blaue Rauten nebeneinander.
Genehmigung: 16.2.1951 Ministerium des Innern, Mainz.

Das Wappen stellt in abgewandelter Form Löwen und Rauten des Pfalz-Zweibrücker Amtswappens dar und geht auf ein Gemeindesiegel von 1789 zurück (ältere Siegelbelege sind nicht bekannt). Die bereits 1939 beantragte Genehmigung unterblieb durch den Kriegsbeginn.