(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(VGd) = Verbandsgem.
(OB) = Ortsbezirk
(Ot) = Orts-/Stadtteil
Unter einem in zwei Reihen rot-silbern geschachten Schildhaupt in Silber eine eingebogene rote Spitze, darin ein silbernes Hifthorn. Vorn ein halber schwarzer Adlerflug nach rechts, hinten ein durchgehendes rotes Kreuz.
Genehmigungsurkunde:
„Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 2 der dazu ergangenen Durchführungsverordnung und dem Beschluß des Ortsgemeinderates Uhler vom 17.1.1991 erteilen wir hiermit der
Ortsgemeinde Uhler
Rhein-Hunsrück-Kreis,
die Genehmigung, das nachfolgende näher beschriebene Wappen zu führen:
Unter einem in zwei Reihen rot-silbern geschachten Schildhaupt in Silber eine eingebogene rote Spitze, darin ein silbernes Hifthorn. Vorn ein halber schwarzer Adlerflug nach rechts, hinten ein durchgehendes rotes Kreuz.
Koblenz, den 26. Februar 1991
Az.: 100-08
Bezirksregierung Koblenz
Dr. Zwanziger
(Regierungspräsident)“