Niedersachsen

Stadtteil Breinum

Auf Rot neben einem bis zum Ansatz der Zweige sichtbaren, nicht belaubten silbernen Thiebaum ein barhäuptig stehender silberner Mann in offenem langen Leinenkittel und Schaftstiefeln, der als Zeichen seines Richteramtes in der erhobenen Rechten einen goldenen Stab, in der Linken am Körper eine gerollte silberne Urkunde mit goldenem Siegel hält.

Breinum ist während des Mittelalters Versammlungsstätte eines Freiendings gewesen. In Erinnerung an diese Tatsache hat der Ort sich dieses Wappen erarbeitet, das Bürgermeister und Gemeinderat einstimmig zum Wahrzeichen der Gemeinde erhoben.