Niedersachsen

Gemeinde Steinfeld (Oldenburg)

Das Wappen ist quadriert.
1. Feld: Auf goldenem Grund zwei rote Balken (das alte Grafenwappen).
2. Feld: Auf schwarzem Grund der heilige Johannes der Täufer, der Schutzpatron der Kirche in Steinfeld; hinter seinem Haupte liegt das Schwert als Zeichen seines Märtyrertodes.
3. Feld: Fünf stilisierte Steine zum Anklang an den Namen Steinfeld; im farbigen Wappenbild stehen die weißen Steine auf grünem Grund.
4. Feld: Auf blauem Grund ein goldenes Nagelspitzkreuz (Delmenhorster Kreuz).

Das älteste amtliche Steinfelder Wappen ist das des Großherzoglich Oldenburgischen Amtes Steinfeld, das wie folgt beschrieben wird: Das Wappen ist halbiert: Links auf goldenem Untergrund zwei rote Balken, rechts im blauen Feld ein goldenes Steckkreuz.
Das Amt Steinfeld bestand bis zum 15. April 1873; danach wurde es durch die "Revidierte Gemeindeordnung" aufgehoben und zusammen mit den Ämtern Vechta und Damme zum Amt Vechta vereinigt.
Bis zum Jahre 1931 wurde in der Gemeinde Steinfeld kein eigenes Wappen und auch kein eigenes Siegel geführt. Wie allgemein üblich, führte die Gemeinde das Oldenburgische Dienstsiegel mit dem Zusatz "Gemeinde Steinfeld".
Am 20. Mai 1931 teilte der Gemeindevorstand in Steinfeld dem Amt Vechta mit, er beabsichtige die Einführung eines Wappens für die Gemeinde Steinfeld. Ferner bat er die Genehmigung des Wappens, wie er im Entwurf vorgelegt werde, beim Ministerium des Innern in Oldenburg einzuholen. Das Wappen wurde wie folgt erläutert:
"Das Wappen ist kreisrund und wird in 3 Felder eingeteilt. In dem linken und rechten Feld oben werden die roten Balken im gelben Feld und das gelbe Ankerkreuz im blauen Feld dem oldenburgischen Wappen entnommen. Das mittlere untere Feld wird blau-gelb gestreift und mit der Jahreszahl 1187 (Gründungsjahr der Gemeinde Steinfeld) versehen."
Der Gemeindevorstand legte auch einen Entwurf für ein Wappen vor, das vor allem im Gemeinde- und Standesamtssiegel verwendet werden sollte.

Das Ministerium in OIdenburg lehnte mit Schreiben vom 10. August 1931 die vom Gemeindevorstand vorgelegten Entwürfe ab, da sie nicht den Gesetzen der Heraldik entsprächen. Gleichzeitig legte das Ministerium zwei Vorschläge von Ministerialrat Rauchheld für ein Steinfelder Wappen bzw. Siegel vor.
Der erste Vorschlag war das heute noch benutzte Wappen mit Beschreibung und Begründung.

Beschreibung des Wappens: Das Wappen ist quadriert.
1. Feld: Auf goldenem Grund zwei rote Balken (das alte Grafenwappen).
2. Feld: Auf schwarzem Grund der heilige Johannes der Täufer, der Schutzpatron der Kirche in Steinfeld; hinter seinem Haupte liegt das Schwert als Zeichen seines Märtyrertodes.
3. Feld: Fünf stilisierte Steine zum Anklang an den Namen Steinfeld; im farbigen Wappenbild stehen die weißen Steine auf grünem Grund.
4. Feld: Auf blauem Grund ein goldenes Nagelspitzkreuz (Delmenhorster Kreuz).
Begründung:
Die Felder 2 und 3 enthalten die Besonderheiten der Gemeinde Steinfeld.
Die Felder 1 und 4 deuten die Zugehörigkeit der Gemeinde Steinfeld zum Freistaat Oldenburg an.

Der zweite Vorschlag zeigte ein Siegel mit fünf stilisierten Steinen und der Jahreszahl 1187, dem Gründungsjahr der Steinfelder Kirche.

Nach eingehender Prüfung der beiden Entwürfe entschied sich der Gemeindevorstand für den Vorschlag 1 als Gemeindewappen. Das Gemeindesiegel sollte nach Vorschlag 2 angefertigt werden, da nach den damaligen technischen Möglichkeiten das Wappen nach Vorschlag 1 nicht so weit verkleinert werden konnte, daß es als Wappen im Siegel erkennbar wurde.

Mit Verfügung vom 23. September 1931 - Nr. 1180 12 - genehmigte daraufhin das Ministerium die Führung des heute noch benutzten Wappens und die Führung des Siegels mit den fünf stilisierten Steinen und dem Gründungsjahr der Kirche. Eine weitergehende Beschreibung des "Siegels" erfolgte nicht. Es wurde also lediglich der Bezug zum Ortsnamen "Steinfeld" durch die Darstellung der fünf stilisierten Steine hergestellt.

Dem Schriftverkehr mit dem Präsidenten des Nds. Verwaltungsbezirks Oldenburg und dem Landkreis Vechta vorn November 1953 ist zu entnehmen, daß die am 23. September 1931 erfolgte Genehmigung weiterhin gültig ist. Dank der verbesserten Technik war es nun aber möglich, das heute gültige Wappen auch im Siegel zu verwenden, was nach 1945, mit Sicherheit aber seit Mitte der fünfziger Jahre auch geschieht.

Auszug: Steinfeld 1187 - 1987 Seite 358 ff.