Niedersachsen

Landkreis Verden

In Blau ein goldener Wellenbalken, darüber ein springendes silbernes Pferd, unten aus dem Schildrand wachsend drei goldene Ähren, gefächert, die beiden äußeren mit je einem Blatt.

Im Wappen ist dominierend ein springendes Pferd dargestellt, welches dem Wappen des Landes Niedersachsen entlehnt ist und die Zugehörigkeit zu diesem Lande unterstreichen soll. Das Pferd ist auch Sinnbild seiner eigenständigen Kraft und soll den Landkreis als Mittelpunkt der weithin bekannten hannoverschen Pferdezucht hervorheben. Die goldenen Ähren weisen auf den bäuerlich-landwirtschaftlichen Erwerbszweig des Kreises hin, an den Segen, Wert und Erfolg der Arbeit der Einwohner. Das goldene Wellenband macht deutlich, dass die Landschaft des Kreises vielfältig vom Wasser bestimmt ist, sei es die Weser, die Aller, seien es die anderen Wasserläufe und Gewässer. Sie geben dem Schild das Blau.
Das am 24. Oktober 1935 beschlossene Wappen genehmigte das Preußischen Staatsministerium am 5. Mai 1936. „Vorübergehend“ durch ein „gleichgeschaltetes“ Symbol ersetzt, wurde das Wappen in leicht geänderter Ausführung am 14. August 1948 durch den Niedersächsischen Minister des Innern „nach § 11 der Neuen Deutschen Gemeindeordnung inVerbindung mit der Verordnung Nr. 57 der Militärregierung“ erneut genehmigt.


Eine Übersicht aller vorhandenen Wappen des Landkreises Verden finden Sie auf dieser Wappenübersicht.