Niedersachsen

Stadt Buchholz in der Nordheide

Das Wappen der Stadt zeigt einen Schild, dessen oberes Feld geteilt ist. Auf der vom Schild aus gesehenen linken Seite findet sich auf goldenem Grund ein Buchenzweig mit fünf grünen Blättern. Die rechte Seite enthält auf blauem Grund in Gold zwei niedersächsische Pferdeköpfe, die nach innen gerichtet sind. In der unteren Hälfte ist rotes Mauerwerk in fünf Schichten zu sehen.

Das Wappen der damaligen Gemeinde Buchholz wurde durch den Niedersächsischen Minister des Innern mit Erlaß vom 24.8.1951 genehmigt. Die im Wappen abgebildeten Pferdeköpfe beziehen sich auf den Giebelschmuck der niedersächsischen Bauernhäuser. Das Bild des ursprünglichen Dorfes Buchholz wurde bestimmt durch das schmucklose, nur mit den Pferdeköpfen an den Giebeln verierte Niedersachsenhaus. Die im Wappen dargestellte Mauer stellt ein Symbol des Aufbaus dar, der Buchenzweig verweist auf den Ortsnamen.

Bucholz wurde urkundlich erstmals 1450 unter dem Namen Bokholte erwähnt. Es bestand zum damaligen Zeitpunkten aus 2 Voll- und 3 Halbhöfen. Durch die Verdichtung des Hamburger Umlandes seit der Jahrhundertwende wuchs die Gemeinde in einem rasanten Tempo. Dieser Entwicklung wurde durch die Verleihung der Stadtrechte mit Wirkung zum 15. Juli 1958 Rechnung getragen. Die Gebietsreform 1972 führte zur Eingliederung der Gemeinden Dibbersen, Holm, Seppensen, Sprötze, Steinbeck und Trelde sowie der Ortsteile Holm-Seppensen und Reindorf. Im Jahr 1984 erreichte Buchholz in der Nordheide die 30.000-Einwohnergrenze und wurde "selbständige Stadt".