Niedersachsen

Stadtteil Kreiensen

Ein roter Schild, diagnonal von links unten nach rechts oben durchzogen von einem silbernen Wellenband. Der linke obere Schildteil zeigt einen schreitenden, bewehrten und gekrönten Löwen; der rechte untere Schildteil zeigt drei diagonal geordnete goldene Rosen mit rotem Fruchtstand.

Der aufrecht schreitende natürliche Löwe in Gold auf rotem Grund ist Bestandteil des Wappens der Edelherren von Hornburg. In der Greener Börde besaßen die von Hornburg bedeutende Besitzungen und erbauten um 1300 die Greener Burg. Mit dem Tode Heinrich VIII. von Hornburg erlosch 1409 das Geschlecht in seiner männlichen Linie. Erbfolger der Edelherren von Hornburg waren die Welfen - die Linie Älteres Haus Braunschweig.
Bis in das 19. Jahrhundert blieb der Löwe immer wiederkehrender Bestandteil der von den Welfen geprägten Münzen und Medaillen. Als schreitender Löwe fand er bereits 1148 auf dem Hochzeitspfennig aus Anlaßder ersten Hochzeit Heinrich des Löwen mit Clementia von Zähringen seine Darstellung. Sowohl Heinrich der Löwe als auch sein Onkel Welf VI. führten bereits den Löwen im Schild, Wappen und Siegel (1152- Urkunde in St. Gallen).
Der Fluß »Leine« gibt der Landschaft der Gemeinde das überwiegende Gepräge. Die wirtschaftliche Bedeutung dieses Wasserlaufs wird dadurch unterstrichen, daß seine Kraft bis in die Neuzeit für den Betrieb von Mühlen genutzt wurde und als Pendelwasser für das Pumpspeicherwerk Erzhausen sowie für das Elektrizitätswerk Greene genutzt wird.
Herzog Otto der Milde von Braunschweig belehnte 1318 Ludolffus de Olderhußen mit drei Hufen Landes ( = 90 Morgen = 22,5 ha) in kregenszen (= Kreiensen). Die Freiherren von Oldershausen sind seit 1197 mit Hermann de Altwardeshausen nachgewiesen und gehören der Calenbergisch-Göttingen-Grubenhagen'schen Ritterschaft an. Sie wurden 1375 mit dem Erbmarschallamt belehnt. Das Wappen der Freiherren von Oldershausen zeigt im linken oberen und rechten unteren quadrierten Schildteil je neun goldene Rosen auf rotem Grund. Dieses heraldische Element ist in einer diagonalen Anordnung von drei goldenen Rosen mit rotem Fruchtstand in das Wappen der Gemeinde aufgenommen.
Das Wappen wurde vom Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am 11. September 1975 angenommen und vom Landkreis Gandersheim am 1. Oktober 1975 gem. § 15 Niedersächsische Gemeindeordnung genehmigt.