Niedersachsen

Stadtteil Tettenborn

In Blau ein silberner Wellenpfahl mit einer schwarzen Wolfsangel.

Tettenborn ist eine der Ortschaften, die trotz Eingemeindung und Verlust der Selbständigkeit nach der Verwaltungs- und Gebietsreform darangingen, sich ein Wappen zu schaffen.

Zunächst lagen dem Ortsrat zu Beginn des Jahres 1983 fünf Entwürfe vor, von denen schnell zwei Entwürfe favorisiert wurden. In beiden Entwürfen waren der Wellenpfahl und die Wolfsangel enthalten, jedoch in unterschiedlicher Farbe und Darstellung. In einer Bürgerversammlung wurden die Entwürfe der Öffentlichkeit vorgestellt. Viele der anwesenden Bürger von Tettenborn sprachen sich für einen Entwurf aus, der wie folgt beschrieben werden muß:
In Blau ein weißer Pfahl, belegt mit einer schwarzen Wolfsangel.
Am Schildfuß ein Wellenbalken in gewechselten Farben.
Aber der Ortsrat entschied sich für den heraldisch sicher noch besser gelungenen Entwurf, wie er sich heute als Ortswappen darstellt. Allerdings, so der Beschluß, sollten die Spitzen der Wolfsangel, abweichend vom Entwurf, umgedreht werden.

Das Niedersächsische Hauptstaatsarchiv in Hannover erklärte sich im Schreiben vom 28. Juni 1983 mit dem vorgelegten Wappenentwurf von Karl Helbing aus Walkenried einverstanden und hatte keine Bedenken, wenn dieses Wappen bei feierlichen Anlässen in Tettenborn verwendet wird.

Der Ortsrat von Tettenborn beschloß am 25. April 1983, dieses Ortswappen zu führen.

Einer besonderen Genehmigung zur Führung dieses Ortswappens bedarf es nach § 15 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über Wappen, Flagge und Siegel vom 13. Oktober 1952 nicht, da diese Vorschriften nur für selbständige Gemeinden gelten.

Die blaue Farbe und der Wellenpfahl sollen auf die Endung „-born“ im Namen von „Tettenborn“ hinweisen und stehen für Quelle und fließendes Wasser.

In einer Urkunde des Klosters Walkenried wird im Jahre 1237 Tettenborn mit einem Rittergeschlecht gleichen Namens genannt. Diese Adelsfamilie wohnte noch Anfang des 19. Jahrhunderts in Tettenborn. Das Wappen derer von Tettenborn zeigt:
Auf weißem Grund eine schwarze Wolfsangel.
Die Wolfsangel wird manchmal als Symbol der Wehrhaftigkeit interpretiert und ist auf vielen Wappen adeliger Familien zu finden. Ursprünglich war es ein Fanggerät für Wölfe und Füchse, dessen Köderträger, der Doppelhaken, noch häufig als Forstsymbol auf alten Grenzsteinen zu finden ist.

Tettenborn wird erstmals in der bereits genannten Urkunde des Klosters Walkenried aus dem Jahre 1237 erwähnt.
Nach einer alten Familienchronik der Familie von Tettenborn soll die Gründung des Ortes auf einen Fürsten mit Namen „Dedo“ oder „Tette“ aus dem Gefolge des Sachsenherzogs Wittekind zurückgehen. Der Graf soll um etwa 800 n. Chr. hier ein Vorwerk errichtet und es später einem Ritter aus seinem Gefolge gegeben haben.

Beide Namensformen, Dedo und Tette oder Tetje, stammen aus dem Niederdeutschen und sind Kurzformen von männlichen Vornamen mit „Diet“ oder „Theo“. „Diet“ ist vom althochdeutschen „diot“ abgeleitet, was „Volk“ heißt. Das griechische Wort „theos“ bedeutet „Gott“.

Tettenborn war immer Grenzland. Zunächst zwischen Sachsen und Franken, dann zwischen den Grafschaften Clettenberg und Scharzfels. Schließlich, zur Grafschaft Honstein gehörend, zwischen Preußen, Hannover und Braunschweig. Im Jahre 1945 war der Grenzverlauf zwischen der Britischen und Sowjetischen Besatzungszone hier monatelang unklar, die Besatzung im Dorf wechselte mehrfach. Am 10. September 1945 wurde Tettenborn, das bis dahin zum Landkreis Grafschaft Honstein in Thüringen gehörte, in den Landkreis Osterode am Harz eingegliedert.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden im Bereich des Harzes am 1. Juli 1972 wurde Tettenborn in die Stadt Bad Sachsa eingegliedert.