Niedersachsen

Ortsteil Bettmar

Von Rot auf Gold (Gelb) gespalten mit einem aufgerichteten Schwert in gewechselten Farben.

Das Schwert im Wappen von Bettmar ist ein Symbol des Rechtsfriedens, für dessen Wahrung Bettmar jahrhundertelang ein weithin ausstrahlender Mittelpunkt war. Hier war der Sitz des Halbgerichts Bettmar, also jenes Teils des alten Gerichts an der Pisser, das nach der Teilung zwischen dem Bistum Hildesheim und dem welfischen Pfalzgrafen Heinrich 1192 beim späteren Herzogtum Braunschweig-Lüneburg verblieb. Das Halbgericht war zuständig für die Orte Bettmar, Bodenstedt, Köchingen, Liedingen, Sierße, Wahle, Wendeburg, Wendezelle und Zweidorf.

Darüber hinaus wurde hier von den herzoglichen Beamten zusammen mit dem Vogtdings-Gogrefen und drei „Achtsleuten“ das Vogtding abgehalten. Das ebenfalls hier abgehaltene Freiengericht erstreckte sich über einen noch wesentlich größeren Einzugsbereich und erfaßte große Teile des Braunschweiger Landes. Überdies wurden in Bettmar sogar „zwischenstaatliche“ Streitigkeiten geschlichtet, nämlich zwischen dem Erzbischof-Kurfürsten von Köln in dessen Eigenschaft als (in Personalunion) Fürstbischof von Hildesheim und dem Herzog von Braunschweig-Lüneburg. An diese Mittelpunktfunktion und friedenstiftende Rolle des Gerichtsortes Bettmar erinnert nicht nur das Schwert, sondern auch die senkrechte Teilung des Wappens, denn Bettmar war auch Grenzort zwischen den Einflußgebieten der Territorien Hildesheim und Braunschweig. Das Schwert liegt im Wappen genau auf der Grenzlinie und versinnbildlicht so die grenzübergreifende Funktion der hier ausgeübten Rechtsprechung. Dies wird zudem auch durch die Wappenfarben Rot-Gold unterstrichen, denn diese sind sowohl die hildesheimischen Stiftsfarben als auch die älteren braunschweigischen Wappenfarben.