Niedersachsen

Gemeinde Scheeßel

Das Wappen der Gemeinde Scheeßel zeigt sechs grüne Eichenblätter (3 und 3) auf goldenem Grund mit grüner Umrandung.

Das Wappen der Gemeinde Scheeßel hat seine Ursprünge im Jahre 1908. Der Scheeßeler Maler Ernst Müller-Scheeßel (1863-1936) hatte in einem ersten Entwurf sechs Eichenblätter auf goldenem Grunde gemalt. Aber warum sechs Eichenblätter?
Die Bedeutung liegt in der Anzahl der in der Gemarkung Scheeßel vorhandenen Vollhöfe zum Zeitpunkt der sogenannten Schwedenzeit. Nach dem Ende des dreißigjährigen Krieges 1648 gingen die Herzogtümer Bremen und Verden und damit Scheeßel an Schweden und verblieben dort, bis sie im Nordischen Krieg, nach einer kurzen dänischen Herrschaft, im Jahre 1719 an das Kurfürstentum Hannover fielen. In dieser Zeit (1692/94) entstand das 1. Scheeßeler "Jordebuch" (schwedisch), das Erd- oder Grundbuch. Darin wurden folgende Höfe aufgezählt:

2 Vollhöfe (1 Hof = 120 Morgen Land)
                   = 2,0 Vollhöfe
7 Halbhöfe    = 3,5 Vollhöfe
2 Viertelhöfe  = 0,5 Vollhöfe

In der Summe ergibt dieses einen Bestand von 6 Vollhöfen. Eichen, die auf den landwirtschaftlichen Gehöften stark verbreitet waren, galten seit je her als Synonym für Stärke und Erdverbundenheit. Hiernach wurde das Wappen - 6 Eichenblätter (für jeden Hof ein Eichenblatt) - gestaltet.

Am 16. April 1948 fasste der Gemeinderat den Beschluss, den Entwurf Ernst Müller-Scheeßels als Wappen anzunehmen und fortan als Hoheitssymbol der Gebietskörperschaft zu führen.

Und weil solche Symbole den strengen Richtlinien der Heraldik (Wappenkunde) entsprechen müssen, heißt es in § 2 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Scheeßel: „Das Wappen der Gemeinde Scheeßel zeigt sechs grüne Eichenblätter (3 und 3) auf goldenem Grund mit grüner Umrandung.“