Niedersachsen

Gemeinde Apen

In Gold über blauem Schildfuß eine rotes, von zwei Türmen flankiertes Festungstor mit schwarzen Dächern und Fenstern.

Bis zum Jahre 1972 war der Gemeinde das Recht zur Führung eines Wappens nicht verliehen worden. Ihr wurde im Jahre 1934 lediglich die Genehmigung erteilt, ein Dienstsiegel zu führen, welches die Abbildung der früheren Festung zu Apen enthielt. Die Mehrzahl der Bevölkerung sah in dem Dienstsiegel bereits das typische Wappen für die Gemeinde. Die Festung ist über das frühere Amt Apen und die spätere Gemeinde Apen eng mit dieser Landschaft verknüpft. Der Rat hatte daher zunächst auch die ursprüngliche Dienstsiegelabbildung als Wappen gewählt. Auf Anraten des Nds. Staatsarchivs in Oldenburg wurde vom Rat jedoch eine Vereinfachung beschlossen, weil zu viele Türme und Türmchen nicht den heraldischen Ansprüchen genügte.

Der Rat der Gemeinde Apen entschied sich in seiner Sitzung am 19.10.1971 für einen von Herrn Willi Epkes geschaffenen Entwurf, der von dem Präsidenten des Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Oldenburg am 1.1.172 genehmigt wurde.

Die auf dem Wappen vorhandenen Türme sollen die Festung darstellen und das Tor mit dem für die Apener Festung typischen Zackengiebel flankieren. Als Farben wurden blau, rot, gold (gelb) und schwarz gewählt. Das Blau soll den Burggraben und die von unzähligen Flüssen und Kanälen durchzogene Landschaft darstellen. Das Rot stellt die in dieser Region überwiegende Bauweise mit roten Ziegelsteinen dar. Die Festung war aus Ziegelsteinen und die Kirchen in der Gemeinde sind aus diesen Steinen gemauert. Das Schwarz ist Symbol der frühen Industrieansiedlung im westlichen Gemeindeteil. Das Gold wurde gewählt um einen Hintergrund zu haben, der die vorgenannten Farben untermalt.


Schutz des Wappens vor unbefugtem Gebrauch
Der Namensschutz nach § 12 BGB umfasst auch den Schutz des Wappens und gewährt dem Träger des Wappens einen Unterlassungsanspruch gegen einen unbefugten Gebrauch desselben. Der Gebrauch des Wappens der Gemeinde Apen durch Dritte bedarf daher einer vorhergehenden Genehmigung durch die Gemeinde.