Niedersachsen

Gemeinde Neuenkirchen-Vörden

Auf einem silbernen Schild oben ein schwarzes Rad mit 3 Speichen in der linken Hälfte, in der Mitte ein roter Jagdpfeil, unten ein blaues Hifthorn mit rotem Band und goldenem (gelben) Ringbeschlagen.

Gemeindewappen Neuenkirchen-Vörden
Nach der Gebietsreform wurde im Jahr 1974 der Flecken Vörden sowie die Gemeinden Hinnenkamp und Hörsten in die Gemeinde Neuenkirchen (Oldenburg) eingegliedert. Da der Bestand der Gemeinde Neuenkirchen (Oldenburg) mit Vörden, Hinnenkamp und Hörsten nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.05.1992 nunmehr endgültig gesichert war, soll das Vördener Wappen, das geminderte Osnabrücker Rad, in das Gemeindewappen aufgenommen werden.

Flecken Vörden, Landkreis Bersenbrück
1603 wurde dem Flecken Vörden ein eigenes Wappen und eine Fleckensfahne verliehen. Es handelt sich um eine Abwandlung des alten Osnabrücker Landeswappens, welches ein achtspeichiges Rad hatte. Die Städte Osnabrück und Wiedenbrück führten ein sechsspeichiges, Iburg ein fünfspeichiges und Melle ein vierspeichiges Rad im Wappen. Vörden als jüngste der sieben Stiftsburgen des Osnabrücker Landes hatte das dreispeichige Rad im Wappen. Die Fahnenfarbe war schwarz-weiß.

Der Ort bei der 1365 ausgebauten Burg der Bischöfe von Osnabrück wurde erst infolge des landesherrlichen Weichbildprivilegs von 1387 angelegt. 1391 bestand schon eine Ratsverfassung, das erste Siegel mit einer auf die Neugründung bezüglichen Umschrift stammt aus dem frühen 15. Jahrhundert.

Die Sechszahl der Speichen ist hier in ungewöhnlicher Weise halbiert. Um die vorige Jahrhundertwende wurde das Vördener Wappen unerlaubter Weise so verändert, als wenn es ehemals 4 Speichen gehabt hätte und nur eine fehlt.

Die Farbgebung hat sich erst nach der Wiedergabe von Hupp eingebürgert. Der bischöfliche Amtssitz diente von 1643 bis 1650 dem Grafen von Wasaburg, einem unehelichen Sohn des Schwedenkönigs Gustav Adolf als zeitweilige Residenz.

Gemeinde Neuenkirchen
In Silber, oben ein blaues Wurfbeil, unten ein blaues Hifthorn mit rotem Band und goldenem Ringbeschlag. In der Mitte ein roter Jagdpfeil.

Es wurde am 03.12.1936 der – heute nicht mehr existierenden – Großgemeinde Neuenkirchen (mit Holdorf) verliehen und nachdem Holdorf nach dem Weltkrieg wieder selbstständig geworden war, mit Verleihungsurkunde des Nds. Innenministers vom 13.03.1954 unter Hinzufügung des Jagdpfeils erneuert.

In der Wappenbegründung heißt es, dass die drei Jagdgeräte - Wurfbeil, Jagdpfeil und Hüfthorn - daran erinnern, dass die Ausläufer der waldreichen Dammer Berge, die zur Gemeinde gehören, früher ausgedehnte Jagdgründe für Wild aller Art boten. Mit dem Wurfbeil und Jagdpfeil wurden wilde Tiere erlegt.

Das Hüfthorn soll gleichzeitig auf das Wappen der bis ins 15. Jahrhundert auf der Horneburg ansässigen Familie von Horne deuten. Sie war zeitweilig Inhaber des Freigerichts in Bieste. Die Horneburg liegt nicht mehr im Gebiet der Gemeinde Neuenkirchen.