Nordrhein-Westfalen

Kreis Düren

Der Schild von Gold (=Gelb) und Blau geteilt, zeigt oben einen wachsenden schwarzen Löwen mit roter Zunge, unten einen silbernen (=weißen) Bogen Papier mit einem aufliegenden schwarzen D (für Düren).

Der wachsende Löwe deutet hin auf das Wappenzeichen der früheren Landesherren des Dürener Gebietes, der Herzöge von Jülich, die den springenden schwarzen Löwen im Schilde führten.
Graf Wilhelm II. von Jülich heiratete Alveradis, die Tochter des Grafen Albert von Maubach, und erbte nach dessen Tod 1177 die Grafschaft Maubach. Sie war die erste Erwerbung der Jülicher im Dürener Land. Bis 1423 war nach und nach das gesamte Kreisgebiet in deren Besitz übergegangen. Um 1185 baute Graf Wilhelm II. als neue Residenz die trutzige Feste Nideggen, eine der ältesten und machtvollsten Jülicher Burgen, welche - obwohl durch Kriegsereignisse und Erdbeben vom 16. bis 18. Jahrhundert zur Ruine geworden - doch ein hervorragendes Wahrzeichen aus der glanzvollen Herrscherzeit der Grafen von Jülich geblieben ist. Die freie Reichsstadt Düren wurde 1246 vom Kaiser Friedrich II. Durch dessen Sohn, König Konrad IV., an den Grafen Wilhelm IV. von Jülich verpfändet. Diese Pfandschaft wurde vom Reiche niemals eingelöst, so dass Düren dauernd im Herzogtum Jülich verblieb.
Der weiße Bogen Papier würdigt die bereits seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts für das Dürener Land nachweisbare Papiermacherindustrie, die in dem reinen Wasser der Rur so günstige Voraussetzungen fand und Feinpapiere entwickelte, die Weltruf genießen.


Eine Übersicht aller vorhandenen Wappen des Kreises Düren finden Sie auf dieser Wappenübersicht.