Nordrhein-Westfalen

Stadt Harsewinkel

Das Wappen der Stadt Harsewinkel zeigt auf goldenem Grund einen roten Wellengöpel, der von einem schwarzen Pferdekopf, einem schwarzen Kamm und einem schwarzen, rotbezungten und rotbewehrten Löwen begleitet wird.

Damit hatte die Stadt Harsewinkel die von Anfang an verfolgte Konzeption durchgesetzt, das neue Stadtwappen unter Beibehaltung der Grundelemente des alten Amtswappens zu gestalten. Vor allem war es gelungen, den Wellengöpel als Symbol für den Wasserreichtum mit der Ems sowie Lutter und den zufließenden Bächen trotz kritischer Einwände der beiden Staatsarchive auch im neuen Stadtwappen als Gliederungselement zu verteidigen. Auch die Farbgebung des Amtswappens mit Rot und Gold als Hinweis auf die Zugehörigkeit zum alten Fürstbistum Münster wurde beibehalten. Da aber Wappenschild und Wellengöpel die Farbe gewechselt hatten, konnten nach den heraldischen Regeln die Wappensymbole nun nicht mehr in Silber erscheinen, sondern wurden schwarz dargestellt. Der im rechten Wappenfeld angeordnete Pferdekopf entspricht dabei der traditionellen Interpretation des Ortsnamens von Harsewinkel als 'Horsewinkel' (= Pferdewinkel), muß also als ein redendes Wappensymbol interpretiert werden. Die beiden Wappensymbole für Greffen und Marienfeld entsprechen dagegen historischen Vorlagen:
Der Pferdekamm im linken oberen Wappenfeld wurde aus dem Siegel der Burgmannsfamilie de Grevene von 1336 übernommen, die Darstellung des steigenden, ohne die vollständigen Hinterläufe dargestellten Löwen mit roter Zunge und roten Krallen als Bewehrung folgt den Abbildungen des Wappentiers Widukinds von Rheda auf den Grabmalen in der Abteikirche in Marienfeld. Mit der Dreiheit der Symbole reflektiert das Wappen der Stadt Harsewinkel die Entstehungsgeschichte der heutigen Stadt und bietet den Einwohnern aller drei Ortsteile Identifizierungspunkte -ein Aspekt, der, wenn auch unausgesprochen, beim Beharren der Stadt Harsewinkel auf der Gestaltung des Wappens mit Wellengöpel und drei Symbolen in der komplizierten Phase der Neugliederung eine wichtige Rolle gespielt haben dürfte.
Wappen genehmigt durch Verfügung des Regierungspräsidenten vom 6.2.1974

Das Amts- und die Gemeindewappen von 1939
Die Verleihung des Wappens an das Amt Harsewinkel sowie die Stadt Harsewinkel und die Gemeinden Greffen und Marienfeld in den ersten Monaten des Jahres 1939 fällt in eine Phase zahlreicher Verleihungen von Wappen an Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände in Westfalen. Seit alters her hatten nur etwa 100 Städte in Westfalen ein eigenes Wappen, 1939 gab es in Westfalen 421 genehmigte oder wenigstens beantragte kommunale Wappen. Während im 19. Jahrhundert nur wenige Wappen verliehen wurden, änderte sich das nach der Jahrhundertwende. Allein zwischen 1927 und 1939 verlieh der Oberpräsident der Provinz Westfalen über 280 Wappen.
Im Februar 1938 schickte Waldemar Mallek die Entwürfe für die drei Gemeindewappen, die bereits dem Staatsarchiv Münster zur Begutachtung vorgelegen hatten, Bernhard Ohlmeier zu. Wegen „neuer Bestimmungen“ mußte allerdings darauf verzichtet werden, wie ursprünglich vorgesehen, in der unteren Hälfte des Marienfelder Wappenschildes ein Lamm mit der Kreuzfahne darzustellen. Das historisierende Wappen wäre dann eine Kombination aus dem Wappentier des Klostergründers Widukind von Rheda und dem Bild des Rücksiegels des Klosters Marienfeld gewesen. Auf dem Erlaßwege war jedoch festgesetzt worden, daß auf christliche Symbole in Gemeindewappen zu verzichten sei, da diese „mit der Entwicklung der Gemeinde nicht in einem so engen Zusammenhang [stehen], daß ihre Übernahme in neu zu schaffende Wappen gerechtfertigt wäre“.
Am 1 .Dezember 1938 billigte die Amtsvertretung die Entwürfe für die Wappen der drei Gemeinden Harsewinkel, Marienfeld und Greffen. Schon zehn Tage zuvor waren diese jedoch von der Amtsverwaltung dem Kreis Warendorf mit der Bitte um Weiterleitung zur Genehmigung eingereicht worden. In ähnlicher Weise - weitgehend ohne Beteiligung der nicht gewählten, sondern ernannten Vertretungskörperschaften - wurde die Entscheidung über das Amtswappen gefällt. Am 31. Dezember 1938 stimmte Amtsbürgermeister Hermann Storp dem vorgelegten Entwurf zu; die Mitglieder der Amtsvertretung wurden nachträglich um Zustimmung durch Unterschrift genötigt. Dieses Verfahren - wie auch die Nichtbeteiligung der Gemeinderäte von Harsewinkel und Marienfeld an den Beratungen über die Gemeindewappen - unterstreicht die Machtlosigkeit der Gemeinderäte und das Fehlen jedweder demokratischer Legitimation der Entscheidung über die Wappen, so daß sich die Frage stellt, ob sie hergebrachte oder hergeholte historische Symbolik zum Ausdruck brachten.
Nach Stellungnahmen des Staatsarchivs in Münster und des Geheimen Staatsarchivs in Berlin zum Amtswappen und den drei Gemeindewappen erteilte der Oberpräsident der Provinz Westfalen als für die Genehmigung zuständige Behörde am 26. Januar 1939 dem Wappen der Stadt Harsewinkel, einen Tag später den Wappen der Gemeinden Marienfeld und Greffen und am 2. März 1939 dem Amtswappen seine Zustimmung.
Quelle: Broschüre der Stadt Harsewinkel zur Geschichte des Wappens der Stadt. Die Broschüre enthält noch weitergehende Informationen und kann über das Stadtarchiv Harsewinkel bezogen werden.

Das ehemalige Amtswappen:


In Rot ein goldener Wellengöpel, der von einem silbernen Pferdekopf, einer silbernen 12blättrigen Blüte mit goldener Punze und goldenem Stengel und einem silbernen Kamm bewinkelt ist.

Das Wappen des Amtes Harsewinkel war dem Charakter des Amtes als Gemeindeverband entsprechend eine Kombination aus den Wappen der drei amtsangehörigen Gemeinden.


Zur Stadt Harsewinkel gehören folgende Stadtteile.
Greffen, Stadtteil
Harsewinkel, Stadtteil
Marienfeld, Stadtteil

Eine Übersicht dieser Stadtteile finden Sie auf dieser Wappenübersicht.