Nordrhein-Westfalen

Gemeinde Kürten

In geteiltem Schild oben in Silber ein zwiegeschwänzter, blau bewehrter und gekrönter roter Löwe, unten in Rot ein silberner Fischreiher, der einen silbernen Fisch im Schnabel trägt.

Das Wappen zeigt in der oberen Hälfte den Bergischen Löwen. Der Fischreiher im unteren Teil des Wappens deutet den Fischreichtum der zahlreichen Bäche an.

Das Gemeindewappen entspricht im wesentlichen dem ursprünglichen Siegel des Gerichts in Kürten. Im Jahre 1925 wurde im Staatsarchiv in Düsseldorf eine Akte aus dem Jahre 1742 aufgefunden, die den Abdruck dieses Gerichtssiegels enthielt. Doch schon aus früherer Zeit, nämlich in einer Darstellung über die Gerichtsverfassung des Herzogtums Berg aus dem Jahre 1555, ist die Existenz eines Landgerichts in Cürten bereits nachgewiesen.

Die Umschrift dieses alten Siegels lautet:
SJG DES GERICHS ZV C (V) RTEN

Das Wappen wurde der Gemeinde Kürten zunächst durch Erlass des Preußischen Staatsministeriums vom 5.Oktober 1926 verliehen und ein weiteres Mal dem "Amt" Kürten, diesmal durch Urkunde der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. Dezember 1949. In der Folgezeit hatte das Wappen Geltung bis zur kommunalen Neuordnung am 1. Januar 1975.

Als Reaktion auf die veränderte lokalpolitische Situation entwarf der in Kürten ansässige Heraldiker und Graveurmeister Niedballa ein entsprechend gestaltetes Gemeindewappen, und nachdem die Skizze die Zustimmung des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf fand, wurde das Wappen in seiner heutigen Form durch Urkunde vom 15.03.1982 vom Regierungspräsidenten in Köln genehmigt.