Nordrhein-Westfalen

Stadt Paderborn

Das Paderborner Stadtwappen besteht aus einem roten Wappenschild, das im oberen Teil eine goldenes Kreuz und darunter vier goldene senkrechte Pfähle zeigt.

Es wurde am 22. Juli 1975 als offizielles Wappen der Stadt genehmigt.

Das Wappen geht nicht auf das seit 1245 nachgewiesene Stadtsiegel zurück, sondern auf die Paderborner Familien Bulemast und Stapel. Es erscheint zum ersten Mal 1328 in einem Bannersiegel des Ministerialen Heinrich Bulemast, der wohl das Amt eines städtischen Bannerträgers als erbliches Lehen innehatte und dieses auf seinen Neffen Heinrich v. Stapel vererbte. Das Kreuz, es findet sich auch im seit 1310 nachweisbaren Sekretsiegel der Stadt, dürfte auf das Hochstiftkreuz zurückgehen. Aus dem 14. und 15. Jahrhundert sind zahlreiche Münzen überliefert, die einen Gegenstempel mit dem Paderborner Wappen tragen; es befindet sich auch auf dem Wappenstein am Rathaus mit der Jahreszahl 1473. Die Farben des Wappens, die Zahl der Pfähle und die Form des Kreuzes wechselten im Laufe der Jahrhunderte. Die heutige Fassung geht zurück auf einen Magistratsbeschluss von 1931.

Das Wappen wird von der Stadt Paderborn, ihren Einrichtungen, Betrieben und Eigengesellschaften als Hoheitszeichen und Emblem verwendet.
Von Dritten darf das Stadtwappen mit Zustimmung des Bürgermeisters, der den Haupt- und Finanzausschuss einmal jährlich über die erteilten Zustimmungen und Ablehnungen informiert, verwendet werden.


Das Paderborn-Logo

Vom offiziellen Wappen zu unterscheiden ist das Paderborn-Logo, das im Rahmen der Initiative "Paderborn überzeugt." modifiziert wurde und in der jetzt bestehenden Form seit 2003 existiert. Für das Paderborn-Logo bestehen nicht die strengen Nutzungseinschränkungen wie für das offizielle Stadtwappen.