Nordrhein-Westfalen

Gemeinde Südlohn

Von Silber (Weiß) zu Rot schräglinks geteilt. Oben ein aufrechtes dreiblättriges grünes Kleeblatt; unten ein aus dem Schildrand wachsender silberner (weißer) Turm mit Kegeldach und über einem Zinnenfries ausladenden Obergeschoss. Von den sechs schwarzen Fenstern sind vier paarweise über dem Fries, zwei pfahlweise (heraldisch) rechts darunter angeordnet.

Im Jahre 1597 wurde Südlohn im Zusammenhang des Spanisch-Niederländischen Krieges mit Wall und Graben befestigt. 1617 wurden dem Ort Marktrechte verliehen und galt seitdem als Wigbold oder Kleinstadt. Abgeschlossen wurde der Stadtwerdungsprozess durch die Einführung eines Stadtsiegels, das 1761 erstmals erwähnt wird. Das Siegelbild zeigt ein dreiblättriges Kleeblatt mit der Umschrift „Sigil des Wigbohlt Sutlohn“. Die Hintergründe für die Wahl dieses Siegelbildes sind unbekannt. Das Bild wird zwar heute als Kleeblatt gedeutet, kann aber auch etwas anderes darstellen. Da alte Siegel wurde bis etwa 1840 genutzt. Als der Gemeinderat 1964 beschloss, für die Gemeinde Südlohn ein neues Wappen einzuführen, übernahm man das historische Siegelbild. Die seit 1907 selbstständige Gemeinde Oeding führte im Jahre 1964 ebenfalls ein eigenes Wappen ein, das den mittelalterlichen Burgturm von Oeding zeigte.

Zum 1. Juli 1969 schlossen sich die bis dahin amtsangehörigen Gemeinden Südlohn und Oeding freiwillig zu einer neuen amtsfreien „Gemeinde Südlohn“ zusammen. Damit erlosch gleichzeitig das Recht, für jeden Ortsteil das bisherige Wappen weiterzuführen. Ein neues Gemeindewappen musste geschaffen werden. In Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv Münster und einem Heraldiker wurden verschiedene Vorschläge erarbeitet, die allesamt das Ziel hatten, die beiden bisherigen Wappen zu einem neuen gemeinsamen Wappen zu vereinigen und damit gleichzeitig den freiwilligen Zusammenschluss beider Gemeinden zu einer neuen Gemeinde zu dokumentieren.

Mit Urkunde vom 15. Januar 1971 verlieh der Regierungspräsident Schneeberger der neuen Gemeinde Südlohn das Recht zur Führung eines Wappens, eines Dienstsiegels, eines Banners und einer Hissflagge. Die amtliche Wappenbeschreibung des heute gültigen Gemeindewappens lautet wie oben angegeben.