Nordrhein-Westfalen

Stadt Lohmar

Das Wappen der Stadt Lohmar ist geteilt; oben in Silber (Weiß) mit einem halben doppelschwänzigen, blaugekrönten, -bewehrten und -bezungten roten Löwen; unten in Grün mit einer leicht gewellten silbernen (weißen) Deichsel.

(Quelle: Heimatblätter des Heimat- und Geschichtsvereins Lohmar, Nr. 1/1986)
Das Wappen der Gemeinde Lohmar ist gerade ein halbes Jahrhundert alt geworden. Der Anstoß, auch in Lohmar ein eigenes Wappen zu führen, kam von außen.
Mit Verfügung vom 5.3.1934 und Verweisung auf verschiedene Runderlasse des Reichsinnenministers wandte sich der Landrat des Siegkreises an die Gemeinden des Kreises und wies daraufhin, daß es nach wie vor unzulässig sei, daß Kommunalbehörden den Preußischen Adler im Dienstsiegel führten (Ausnahmen: Bürgermeister als Ortspolizeibehörden oder Standesbeamte). Den Gemeinden und Ämtern wurde anheimgestellt, eigene Wappen zu führen und baldigst entsprechende Anträge zu stellen. Dieser Aufforderung kam das Amt Lohmar mit Bericht vom 16.11.1934 nach. Dem Antrag waren der Entwurf eines Wappens und eine Wappenbeschreibung beigefügt, beide paraphiert durch den damaligen büroleitenden Beamten des Amtes Lohmar Wilfriedo Becker.
Dieser erste Entwurf enthielt bereits alle Elemente des heutigen Wappens; darüber hinaus aber in den freien Flächen im unteren Teil, die durch das Schächerkreuz (Gabelkreuz) gebildet werden, drei weitere Symbole. Die Wappenbeschreibung lautete:
"Das Wappen hat die Form eines Schildes. In seinem oberen Teil befindet sich der bergische Löwe in roter Farbe auf silbernem Grund. Der Amtsbezirk Lohmar zählt zum bergischen Lande und war auch früher dem Herzogtum Berg zugehörig. Die teilweise Übernahme des alten bergischen Wappens ist somit geschichtlich begründet.
In dem Kerngebiet des bergischen Landes entspringen die beiden Flüsse Agger und Sülz, die sich in dem grünen Gebiet des Amtes Lohmar vereinigen. Dieses besondere Merkmal des Bezirks ist in dem Wappenentwurf durch die zum sogenannten Schächerkreuz zusammenfließenden weißen Wellenlinien versinnbildlicht. In den dadurch entstehenden drei grünen Feldern befindet sich je ein kleines besonderes Schild. Das obere enthält auf goldenem Grund die heraldisch stilisierte Lohmarer Burg in Silber mit rotem Dach. - Die Lohmarer Burg ist ein charakteristisches Merkmal des Dorfes Lohmar und gilt als erster geschichtlicher Beginn desselben. - Von den beiden weiteren kleinen Schilden zeigt das linke auf silbernem Grund eine Garbe in gelber Farbe und das rechte auf silbernem Grund 3 Tannenbäume in schwarzer Farbe. Mit diesen beiden Symbolen sollen die beiden seit Menschengedenken bestehenden Haupterwerbsquellen des Bezirks (Land- und Forstwirtschaft) angedeutet werden."
Der Landrat hatte empfohlen, Heraldiker oder Künstler mit der Fertigung der Entwürfe zu beauftragen. Das Amt Lohmar verfügte mit Wilfriedo Becker jedoch über einen Kenner seiner Heimat und der Heimatgeschichte, der außerdem über eine künstlerische Begabung verfügte, wie die vielen Arbeiten von seiner Hand heute noch bezeugen, so daß der Auftrag nicht außer Haus vergeben werden mußte.
Im Dezember 1934 muß dieser erste Entwurf noch einmal in Lohmar zwecks Überarbeitung gewesen sein (Streichung der 3 Symbole im Schächerkreuz), denn mit Verfügung vom 28.2.1935 und unter Bezug auf einen Bericht des Amtes Lohmar vom 13.1.1935 (in den Akten nicht vorhanden) übersandte der Landrat des Siegkreises den Erlaß des Preußischen Staatsministeriums in Berlin vom 15.2.1935 mit der Genehmigung zur Führung des vorgelegten Wappens durch das Amt Lohmar. Das Amt Lohmar führte nun erstmals ein eigenes Wappen und durfte dieses auch im Dienstsiegel verwenden. Doch nach gut 10 Jahren mußten neue Siegel geschnitten werden. Die britische Militärregierung hatte den Oberpräsidenten der Nord-Rheinprovinz, zu der Lohmar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gehörte, angewiesen, daß alle Behörden nun das Wappen der Rheinprovinz im Dienstsiegel zu führen hätten. Ausweislich der Akten führte auch das Amt Lohmar dieses neue Siegel. Aber schon im Mai 1946, ein Jahr nach Ende des Krieges, wurde den Gemeinden, die bereits früher zur Wappenführung berechtigt waren, empfohlen, eine Genehmigung der Militärregierung zur Wappenführung und zur Verwendung im Dienstsiegel einzuholen.
Dieser Empfehlung kam das Amt Lohmar im August 1946 in zwei Berichten (in deutscher und englischer Sprache) nach. In englischer Sprache liest sich der erste Teil der Wappenbeschreibung wie folgt:
"This coat of arms has the form of a shield which shows in his top part the so-called Bergische Lion as signigication for the fact, that the Amt Lohmar belogged in old times to the dukedom of Berg."
Weiter heißt es u.a.:
"The coat of arms is founded exclusively on historical and geographic facts and does not contain any intimations to modern times or even national-socialistic things or events."
Das sah wohl auch die Militärregierung so, denn diese erteilte am 8. November 1946 die Genehmigung zur Weiterführung des Wappens und zur Verwendung im Dienstsiegel. Auf der Rückseite dieser Verfügung findet sich der handschriftliche Vermerk, daß ab 1.1.1947 das Wappen wieder im Dienstsiegel geführt werde.
Doch im Jahre 1969, die Kommunale Neugliederung am 1. August hatte die bisherigen amtsangehörigen Gemeinden Breidt, Halberg, Inger, Lohmar und Scheiderhöhe und die bis dahin selbständige Gemeinde Lohmar vereinigt (die amtsangehörige Gemeinde Altenrath kam zur Stadt Troisdorf), mußten wieder Überlegungen hinsichtlich der Weiterführung bzw. Schaffung eines neuen Wappens angestellt werden.
Zunächst überwog in Rat und Verwaltung die Meinung, für die neue Gemeinde ein neues Wappen zu schaffen. Das Staatsarchiv in Düsseldorf und verschiedene Grafiker wurden wegen der Gestaltung noch 1969 eingeschaltet. Am 12.12.1969 beschloß der Rat der Gemeinde Lohmar:
"Die überwiegende Mehrheit des Rates spricht sich nach kurzer Aussprache für die Neuschaffung eines Wappens aus. Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung in den Hauptausschuß verwiesen."
Das Abstimmungsergebnis war eindeutig: 30 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Bereits am 29.12.1969 kam der Hauptausschuß diesem Auftrag nach, stellte aber einen Beschluß in dieser Sache bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde der ehemaligen Gemeinde Wahlscheid gegen das Neuordnungsgesetz zurück.
Im Juni 1970, nachdem die Verfassungsbeschwerde verworfen worden war, wurde ein Grafiker mit der Fertigung von Entwürfen für ein neues Wappen beauftragt. Im Rat wurde gleichzeitig ein Antrag, daß die Gemeinde Lohmar statt eines eigenen Wappens das kleine Landeswappen im Siegel führen solle, mit großer Mehrheit abgelehnt. Der Grafiker hatte die Aufgabe, aus den bisherigen Wappen von Lohmar und Wahlscheid ein neues Wappen zu schaffen. Der Hauptausschuß, der das Ergebnis der angestrebten Synthese schließlich zu begutachten hatte, konnte sich hierfür nicht erwärmen und empfahl dem Rat, das bisherige Wappen des Amtes Lohmar als Wappen der neuen Gemeinde zu führen. Am 11.2.1971 stimmte der Rat der Empfehlung zu.
Im Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Führung dieses Wappens an den Regierungspräsidenten in Köln führte die Gemeinde u.a. aus:
"Der Rat der Gemeinde Lohmar hat sich bei seinem einstimmigen Beschluß für die Übernahme des Wappens des ehemaligen Amtes Lohmar entschieden, weil bereits dieses Wappen den historischen und geographischen Gegebenheiten der neuen Gemeinde Lohmar Rechnung trägt. So zeigt der zweigeteilte Wappenschild im oberen Teil das Brustbild des schreitenden Bergischen Löwen, während im unteren Teil symbolisch der Zusammenfluß von Agger und Sülz dargestellt ist. Beide Motive sind nach Auffassung der Gemeindevertreter in gleicher Weise als Symbol der neuen Gemeinde Lohmar geeignet, die aus der Gemeinde Wahlscheid und dem Amt Lohmar gebildet wurde. Das neue und alte Wappen enthält in guter Weise den Bezug auf die geschichtliche Zugehörigkeit wie auf den Zusammenschluß zweier bisher selbständiger Gemeinwesen."
Die Antwort des Regierungspräsidenten löste in Lohmar Kopfschütteln aus, sie lautete:
"Das Hauptstaatsarchiv in Düsseldorf hat gegen den Siegel- und Wappenentwurf folgende Bedenken:
Die im unteren Teil des Wappens befindliche Deichsel (symbolisch für den Zusammenfluß von Sülz und Agger) ähnelt zu sehr einem Meßgewand."
Gleichzeitig wurde um Umzeichnung gebeten. Hauptausschuß und Rat mußten sich nun wieder mit dem Wappen befassen. Die am 9.9.1971 beschlossene Stellungnahme des Rates lautete u.a. wie folgt:
"Der Rat kommt einmütig zu dem Ergebnis, im unteren Teil des zur Genehmigung vorgelegten Wappenentwurfs kein Meßgewand erkennen zu können. Im übrigen sei dieses Wappen bereits durch Erlaß des preußischen Staatsministers vom 15.2.1935 genehmigt worden. Seit dieser Zeit sei das Wappen niemals beanstandet worden und habe auch niemals Anlaß gegeben, an ein Meßgewand zu erinnern."
Der erneute Bericht an den Regierungspräsidenten mit dem eindeutigen Votum des Rates muß wohl auch in Köln überzeugt haben. Mit Urkunde vom 9.3.1972 erhielt die Gemeinde Lohmar das Recht, ihr Wappen zu führen. Die Wappenbeschreibung lautet kurz und bündig:
Das Wappen der Stadt Lohmar ist geteilt; oben in Silber (Weiß) mit einem halben doppelschwänzigen, blaugekrönten, -bewehrten und -bezungten roten Löwen; unten in Grün mit einer leicht gewellten silbernen (weißen) Deichsel.