Nordrhein-Westfalen

Stadtteil Wiehl

Das Wappen zeigt auf rotem Grund eine silberne zweitürmige Burg, mit offenem Tor und goldenem, blaubespitztem Fallgitter. Der rechte Zinnenturm hatte ein blaues Kuppelgewölbe, der linke Zinnenturm war durch einen quadrierten Wappenschild verdeckt, dessen Felder 1 und 4 in Rot, einen nach rechts gewendeten, aufrecht stehenden, goldenen blaubewehrten, zweigeschwänzten Löwen, die Felder 2 und 3 in Silber, schwarze Pfähle zeigten. Zwischen dem linken Wappenschild und dem rechten Zinnenturm stand auf rotem Grund ein nach rechts gewendeter, aufrecht stehender, goldener, leopardierter, blaubewehrter, zweigeschwänzter Löwe.

Die ehemalige Gemeinde Wiehl führte mit Genehmigung des Preußischen Staatsministeriums vom 14.03.1935, seit 1935 ein Wappen, das 1956 überarbeitet, in seinem Wesensgehalt aber nicht verändert wurde.

Bei der Gestaltung des Wappens wurde die geschichtliche Vergangenheit der Gemeinde zugrunde gelegt, die mit der Geschichte der Herrschaft Homburg seit 1385 engstens verknüpft ist.

Das Wappen der ehemaligen Gemeinde Wiehl war dem Siegel des „Hohen Gerichts zu Homburg“ entnommen, das in zwei Oblatensiegeln aus den Jahren 1585 bzw. 1590 der ehemaligen Schöffen dieses Gerichts im fürstlichen Archiv zu Berleburg noch vorhanden ist.

Diese Burg auf dem Wappen stellte die Homburg, das jetzige Schloß Homburg, dar. Das Wappentier im Gemeindewappen war das der Herren des Hauses Sayn, der Wappenschild, der der Herren des Hauses Sayn-Wittgenstein.