Nordrhein-Westfalen

Stadt Erkrath

In einem Tal, gebildet aus zwei an den Schildflanken aufsteigenden Bergen, ein rotes Mühlrad überhöht von einem schreitenden, blaugekrönten und blaubewehrten roten Löwen im Schildhaupt

Das Wappen der Stadt Erkrath wurde im Juni 1977 vom Heraldiker Lothar Müller-Westphal neu entworfen. Dies wurde durch die kommunale Neugliederung notwendig. Zum 01. Januar 1975 wurden die (alte) Stadt Erkrath und die Gemeinde Hochdahl zu der neuen Stadt Erkrath zusammengeschlossen. Verwendet wurden Embleme aus den bisherigen Wappen von Erkrath und Hochdahl, die von dem Düsseldorfer Heraldiker Wolfgang Pagenstecher 1938 beziehungsweise 1939 entworfen wurden.

Seit jeher hat Erkrath zum Bergischen Territorium gehört. Aus diesem Grunde wurde der Löwe aus dem Wappen der Grafen von Berg in das Stadtwappen übernommen. Die Landschaft im Osten des Stadtgebietes wird bestimmt durch das Neandertal, welches in heraldischer Vereinfachung im Wappen dargestellt ist. Die frühere Gemeinde Hochdahl trug bis zum Jahr 1938 den Namen Millrath, der als „Milroyde“ seit 1225 belegt ist. Da die erste Silbe an das Wort Mühle anklingt, wurde im Wappen von 1939 unter anderem ein Mühlrad „ältester Form“ als redendes Emblem verwendet, das nun auch im neuen Stadtwappen wieder erscheint. Um eine Überladung des Wappenschildes zu vermeiden wurde auf die Autobahnbrücke, die im früheren Erkrather Wappen eine beherrschende Stellung einnahm, verzichtet.


Viele Privatpersonen, Vereine und Firmen identifizieren sich mit „ihrer Stadt“ und möchten dieses gerne auch nach außen dokumentieren. Die Stadt Erkrath kommt diesem Wunsch mit einem eigens entwickelten Wappenzeichen nach, da das Stadtwappen selbst als geschütztes Hoheitszeichen von diesem Personenkreis nicht verwendet werden darf.

Das Wappenzeichen (nebenstehend in Farbe bzw. schwarz-weiß) kann kostenlos, genehmigungsfrei und mit unbeschränktem Reproduktionsrecht von der Homepage der Stadt Erkrath heruntergeladen und in der abgebildeten Form verwendet werden. Der Verwendungszweck darf weder diskriminierend, kriminell, sittenwidrig, jugendgefährdend noch geeignet sein, das Ansehen der Stadt Erkrath oder ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten zu beeinträchtigen.