Im roten Felde eine weibliche Figur in silbernem (weißem) Gewand, die in der Rechten einen goldenen (gelben) Palmzweig, in der Linken einen goldenen (gelben) Anker hält.
Der Gemeinde ist mit Urkunde des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1958 das Recht zur Führung des Wappens verliehen worden.
Bei der weiblichen Figur soll es sich um die aus Westerkappeln stammende hl. Reinhildis handeln. Vertreten wurde allerdings auch die Ansicht, die Frauengestalt, die gelegentlich auch mit drei Kornähren statt des Palmwedels ausgestattet wird, stelle die hl. Katharina dar, die Patronin der Pfarrkirche von Westerkappeln.
Die Figur ist angeblich erstmals auf einer aus dem Jahre 1796 stammenden Fahne der damaligen Stadt Kappeln belegt.
Der Anker hingegen soll auf die einstige Zugehörigkeit des Ortes zur Obergrafschaft Lingen verweisen. Die Farben wurden 1958 neu festgelegt und dürften eine Anleihe aus dem Wappen der Grafen von Tecklenburg, der einstigen Landesherren, sein.
Die Erläuterung zum Wappen ist der Broschüre „kommunale Wappen des Kreises Steinfurt“ entnommen.