Nordrhein-Westfalen

Gemeinde Marienheide

In der oberen Hälfte befinden sich auf rotem Grund zwei gekreuzte, silberne Rodehacken mit goldenen Stielen, darüber eine fünfblätterige, silberne Rose mit grünen Kelchblättern und gelbem Blütenstand. Die untere Hälfte ziert auf silbernem Grund ein abgewandelter bergischer Löwe, blaubewehrt, doppelgeschwänzt, rot, mit erhobener rechter Pranke, zum Unterschied vom Wappen von Berg schreitend ohne Krone.

Der Gemeinde ist mit Urkunde des Preußischen Ministers des Innern vom 26.10.1934 das Recht zur Führung eines Wappens und mit Urkunde des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.08.1958 das Recht zur Führung einer Flagge verliehen worden.