Nordrhein-Westfalen

Stadt Kerpen

Gespalten und vorn geteilt, vorn oben in schwarz ein rotbezungter und bewehrter goldener Löwe; unten in silber ein rotbezungter, golden gekrönter und bewehrter, doppelschwänziger roter Löwe, hinten in Gold ein roter Turm mit Walmdach und offenem, schwarzen Fallgitter.

Das Wappen der Stadt Kerpen ist gespalten und vorn geteilt, oben ist in Schwarz ein goldener, unten in Silber ein schwarzer bekrönter Löwe zu sehen. Der Limburger und der Brabanter Löwe sind dem Kerpener Schöffensiegel von 1306 entnommen, sie weisen auf die Kerpener Territorialgeschichte hin: da Kerpen seit Ende des 13. Jahrhunderts zusammen mit dem ehemals Limburgischen Lommersum zu Brabant gehörte, ist neben dem Brabantischen auch der Limburger Löwe zu sehen. Hinten ist in Gold als Symbol für die Kerpener Burg ein roter Torturm mit offenem Fallgitter abgebildet.

Die Wappen der ehemals selbständigen Gemeinden und Ämter des heutigen Kerpener Stadtgebiets:
Das Recht auf Wappenführung ist ein uraltes Selbstverwaltungsrecht, das seit Mitte der 30er Jahre dieses Jahrhunderts auch in den heute zu Kerpen gehörenden, ehemals selbständigen Gemeinden zur Annahme eigener Wappen führte.
Zur heutigen Stadt Kerpen wurden im Zuge des sog. "Köln-Gesetzes" am 01. Januar 1975 drei Ämter und eine amtsfreie Gemeinde zusammengeschlossen: 1. das Amt Kerpen mit den Gemeinden Blatzheim und Mödrath und der Stadt Kerpen, 2. das Amt Horrem mit den Gemeinden Horrem und Sindorf, 3. das Amt Buir mit den Gemeinden Buir und Manheim sowie 4. die amtsfreie Gemeinde Türnich. Bei Betrachtung der Wappen der heute zu Kerpen gehörenden ehemals selbständigen Gemeinden fällt auf, dass die Wappen entweder in den 30er (Horrem, Kerpen, Sindorf und Türnich) oder in den 60er Jahren (Blatzheim, Buir und Manheim) verliehen wurden. Bis auf die Gemeinde Mödrath führten alle der früher selbständigen Gemeinden und Ämter eigene Wappen. Mödrath verzichtete möglicherweise auf das Recht der Wappenführung, weil die Bindung zu Kerpen über Jahrhunderte hinweg sehr eng war. So wurde auch erst im 20. Jahrhundert eine eigene Pfarre errichtet. Mödrath gehörte seit dem Hochmittelalter zur Herrschaft Kerpen, es gab - anders als bei den anderen Orten - nie eine Landesgrenze zwischen Kerpen und Mödrath. Mödrath hatte zwar eigene Ortsvorsteher bzw. Bürgermeister und war seit Mitte des 19. Jahrhunderts eine politische Gemeinde, hatte aber nie eine eigene Verwaltung wie z.B. Blatzheim, das erst 1938 den Status einer amtsfreien Gemeinde verloren hatte und dem Amt Kerpen eingegliedert worden war.
Die Wappen der ehemals selbständigen Ämter und Gemeinden verloren ihre Gültigkeit mit Inkrafttreten des Köln-Gesetzes am 01.01.1975. Am 16.12.1975 beschloss der Rat der Stadt Kerpen einstimmig, das Wappen der ehemaligen Stadt Kerpen als Wappen der neuen Stadt anzunehmen. Der Kölner Regierungspräsident verlieh der Stadt Kerpen am 10.09.1976 das Recht zur Führung dieses Wappens. 1979 wurde dieses Recht in der Hauptsatzung der Stadt Kerpen festgeschrieben.
Nähere Informationen zur Geschichte der Wappenverleihungen und zur Bedeutung der Wappen sind im Archiv der Stadt Kerpen zu erfahren.


Zur Stadt Kerpen gehören folgende Stadtteile.
Blatzheim, Stadtteil
Buir, Stadtteil
Horrem, Stadtteil
Manheim, Stadtteil
Sindorf, Stadtteil
Türnich, Stadtteil

Eine Übersicht dieser Stadtteile finden Sie auf dieser Wappenübersicht.