Nordrhein-Westfalen

Gemeinde Nümbrecht

Auf rotem Untergrund sind zwei Türme dargestellt. Der linke Turm ist niedriger als der rechte. Das Wappen ist in zwei gleich große Felder unterteilt. Ein silbernes Tor mit Fallgatter unter einem spitzen Giebel steht zwischen den beiden Türmen und unterbricht die Feldeinteilung des Untergrundes. Über dem niedrigen linken Turm ist in Miniaturgröße das Herrschaftswappen Sayn dargestellt. Zwei Felder mit rotem Grund zeigen diagonal versetzt den Homburger Löwen. Die jeweils gegenüberliegenden Felder zeigen schwarze Balken auf silbernem Grund.

1. Originaltext zum Wappen
Die Gemeinde Nümbrecht führt in ihrem Wappen das Symbol des Schlosses und der Herrschaft Homburg, welches Graf Ludwig von Wittgenstein, Herr zu Homburg, der Vertreter der jüngeren Linie des Hauses Sayn, im Siegburger Vergleich im Jahre 16O4, nachdem der letzte Graf von Sayn Heinrich IV. auf seinen Anteil an der Herrschaft Homburg verzichtet hatte aus dem Saynschen Wappen in das seine aufnahm. Nämlich in Rot ein silbernes Tor mit Fallgatter unter spitzem Giebel, begleitet von zwei Zinnentürmen, von denen das linke niedriger ist. Das Recht zu dieser Wappenübernahme leitet die Gemeinde Nümbrecht daher, weil das Dorf Nümbrecht Hauptort der ehemaligen Herrschaft Homburg war. Der obere Teil des Dorfes gehörte damals zum Burgbann, das heißt zum äußeren Burgbezirk. Als unterscheidendes Beizeichen nimmt die Gemeinde ein Schildchen mit dem Wappen Sayn-Wittgenstein über dem kleineren Turm in dieses Wappen der Herrschaft Homburg auf zur Erinnerung der althergebrachten Verbundenheit der Gemeinde Nümbrecht mit ihrem alten Fürstenhaus, das auch gegenwärtig im Besitze des Schlosses Homburg ist.
Düsseldorf, März 1935 Wolfgang Pagenstecher

2. Ergänzende Ausführungen
Das Wappen erhält das älteste -ursprüngliche- Wappen der früheren Herrschaft Homburg mit den beiden Türmen auf rotem Grund und mit dem Wappenschild. Das Wappenschild enthält auf 2 Feldern mit rotem Grund den Homburger Löwen und 2 weitere Felder mit schwarzen Balken auf silbernem Grund. Auf Grund des Zusammenschlusses ab 01.07.1969 der ehemaligen Gemeinden Nümbrecht und Marienberghausen im Rahmen der kommunalen Neugliederung des Oberbergischen Kreises, hat der Regierungspräsident mit Urkunde vom 18. Dezember 1969 und Verfügung vom 06. August 1970 die Genehmigung erteilt, daß dieses historische Wappen von der jetzigen Gemeinde Nümbrecht weitergeführt wird.