Nordrhein-Westfalen

Stadt Haltern am See

Auf blauem Grund steht ein weißer bzw. silberner Halfter mit gelber bzw. goldener Schnalle.

Das redende Wappenbild der Stadt, der Halfter, läßt sich zuerst 1486 auf einem Siegel nachweisen. Es ist deshalb nicht zu sagen, ob ein vielleicht zuvor existierendes Wappen, der Siegelpraxis entsprechend, den hl. Paulus oder doch von Anfang an das Halftersymbol geführt hat.
Redende Wappenzeichen sind für Westfalen bereits seit dem 13. Jahrhundert bekannt. Etymologische Deutungen des Namens Haltern reichen bis in das 17. Jahrhundert zurück. Sie halten wissenschaftlichen Anforderungen zwar in keiner Weise stand, sollen aber doch Erwähnung finden, weil sie auf älteren volksetymologischen Deutungsversuchen fußen und den Stadtvätern, als sie nach einem geeigneten Wappensymbol suchten, sicherlich bei ihrem Findungsprozeß geholfen haben. In der Etymologia urbium, castellorum et pagorum diaecesis (!) Monasteriensis heißt es: Halteren hat den nahm ... von einen Halterstrang überkommen. Wo jetzt Haltern liege, sei in alten Zeiten ein berühmter Schlagbusch gewesen. Auf der nahe gelegenen kleinen Ebene namens Sitina habe der reiche Heide Sutmann gewohnt. Aus dessen Geschlecht habe einer mit einem halteren strang einen Wolf gefangen, und zur Erinnerung an diese Tat habe man das neben seinem Haus errichtete Dorf Halteren nennen lassen. Johann Hobbeling sucht in seiner Beschreibung des ganzen Stifts Münster eine schlichte Erklärung: Zum Zeichen ihres Namens hat sie eine Halfter im Wappen. Dagegen verfällt der Schreiber der Halterner Chronik von 1839 wieder auf eine rein volksetymologische Deutung, wenn er meint, nach der Sage hätten die Lippeschiffer in der Nähe Halterns haltgemacht und dann wahrscheinlich gerufen: Holt tran. Daraus sei der Name entstanden. Und er fährt fort: Daher führt die Stadt Haltern wahrscheinlich auch ein Halter oder Halfter in ihren Wappen, welches man deutlich am Rathaus und in den Fensterscheiben der Kirche sieht.
Noch 1947 hat die Stadt Haltern beiÜberprüfung ihres Wappens als etymologische Begründung angefuhrt, der Halfter weise auf Haltern als Zollstation hin. Die Fahrzeuge hätten an der alten Lippebrücke halten müssen; die Pferde seien dann mit Halftern angebunden worden.
Im 16. Jahrhundert erscheint das Wappen dann mehrfach, jetzt auch in farbiger Fassung. Die heutige Farbgebung beruht auf der Tingierung des Wappens von 1577 am Rathaus. Es kommt ferner auf zinnernen Ratsherren- und Gildekannen des 17. Jahrhunderts und auf Münzprägungen vor, so auf einer Münze von 1624.
Der bekannte Kartograph Johann Gigas hat den Wappenschild mit Halfter und der Namensunterschrift Halteren auf der Ansicht der Stadt unter den Ansichten der landtagsfähigen Städte des Oberstifts Münster von 1616 abgebildet. Merlan dagegen bietet in seiner Stadtansicht nur eine leere Wappenkartusche.
Im 19. Jahrhundert scheinen die Stadtväter von den Farben ihres Wappens keine rechten Kenntnisse mehr gehabt zu haben. Als sie 1885 um Abbildung und Beschreibung des Wappens gebeten werden, gibt oder Magistrat folgende Beschreibung: eine geschlungene Halfter ... in brauner Farbe auf blauem Felde. Was es mit der unheraldischen braunen Farbe des Halfters auf sich hat, ist leicht erklärt. Die ursprünglich silberne Fassung des Halfters etwa im Wappenschild des.Rathauses war damals durch Oxydation und Verschmutzung bräunlich geworden. Aus dem gleichen Grund hat beispielsweise die Stadt Bochum das einst silberne Buch im Wappenschild, das inzwischen schwarz geworden war, mißdeutet und seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert behauptet, das Buch sei schwarz tingiert gewesen. Glücklicherweise hat sich aber die Stadt Haltern in der Farbgebung des Wappens nicht irritieren lassen, sondern bei den Wiederverleihungen bzw. Neufestlegungen der Jahre 1910, 1938/39 und 1975 auf die ursprüngliche Tingierung zurückgegriffen. Die Farben sind seit 1910 wie folgt festgeschrieben: Auf blauem Grund steht ein weißer bzw. silberner Halfter mit gelber bzw. goldener Schnalle. In dieser Fassung ist das Wappen zusammen mit Flagge und Dienstsiegel zuletzt am 5. November 1975 genehmigt worden.
Die Vorgeschichte der Festschreibung des Wappens ist allerdings recht bewegt gewesen. 1938 teilte die Stadt dem Landrat in Recklinghausen auf Befragen mit, die Stadt Haltern habe ihr Wappen 1910 nach einer Münzprägung von 1624 festgelegt und Papst Sixtus, getreu dem Siegelbild, als Schildhalter hinzugefugt. Nun wolle man sich aber am Wappenstein des Rathauses orientieren und den Schildhalter wieder aufgeben. Wahrscheinlich paßte der Heilige nicht mehr zur Tagespolitik. Der Oberpräsident der Provinz Westfalen verlieh der Stadt Haltern das 1938 beantragte Wappen mit Urkunde vom 31. Januar 1939, ferner das Recht, eine Flagge in den Farben Blau-Weiß zu führen. Seit 1947 hat es die Stadt dann erneut und wiederholt versucht, den hl. Sixtus als Schildhalter wieder einzuführen. Da dieses Bestreben gegen heraldische Grundsätze verstieß, ist es dazu nicht gekommen. Bei der Neugestaltung der Siegelstempel hat sich die Stadt indessen über die Vorschriften hinweggesetzt und wieder das Wappen mit Schildhalter benutzt.