Nordrhein-Westfalen

Stadt Lichtenau

In Blau über einem kleeblattförmigen Torbogen, darin eine silberne (weiße) heraldische Lilie, ein breiter silberner (weißer) Turm mit rotem Spitzdach und silbernen (weißen) rotgedeckten Ecktürmchen; beiderseits eine ansteigende silberne (weiße) Zinnmauer, überragt von je einem silbernen (weißen) niedrigeren Zinnenturm.

Der Stadt Lichtenau (Westfalen) ist mit Urkunde des Regierungspräsidenten in Detmold vom 19. Juli 1976 das Recht zur Führung eines Wappens, Banners und Flagge verliehen worden.
Das alte Stadtsiegel ist dem Wappen ähnlich, allerdings steht im Torbogen eine wachsende Muttergottes mit Kind, zu ihren Häupten sind Sterne. Später wurde die Mariendarstellung durch ein Kreuz ersetzt. Das Ortswappen von 1908 zeigt auf rotem Schild eine gezinnte, goldene Stadtmauer, darüber einen breiten Mittelturm mit blauem Spitzdach und zwei kleinere gezinnte Seitentürme; in der Mauer ein offener Kleeblattbogen, darin ein schwebendes goldenes Kreuz in rot. Nach der Kommunalreform wurde das ursprüngliche Siegel aufgegriffen, man symbolisierte lediglich die Muttergottes durch die heraldische Lilie.


Zur Stadt Lichtenau gehören folgende Stadtteile.
Asseln, Stadtteil
Atteln, Stadtteil
Blankenrode, Stadtteil
Dalheim, Stadtteil
Ebbinghausen, Stadtteil
Grundsteinheim, Stadtteil
Hakenberg, Stadtteil
Henglarn, Stadtteil
Herbram, Stadtteil
Herbram-Wald, Stadtteil
Holtheim, Stadtteil
Husen, Stadtteil
Iggenhausen, Stadtteil
Kleinenberg, Stadtteil
Lichtenau, Stadtteil

Eine Übersicht dieser Stadtteile finden Sie auf dieser Wappenübersicht.