Nordrhein-Westfalen

Stadt Herten

Das Wappen ist geteilt und unten gespalten. Es zeigt oben in Grün ein liegendes, nach rechts offenes achtendiges weißes Geweih, unten rechts in Weiß eine fünfblättrige rote Rose. Es ist unten links sechsfach schwarz-weiß geschacht.

Die Stadtrechte bekam Herten am 20. April 1936. Die Rechte wurden verliehen, da die "Gemeinde Herten im Kreise Recklinghausen durch ihre Einwohnerzahl und die Größe ihres Gebietes, durch ihre wirtschaftliche Bedeutung und die dadurch bedingte berufliche Gliederung und Wohnweise ihrer Bürger, durch ihre Verkehrslage, ihre kulturellen und sozialen Einrichtungen städtisches Gepräge besitzt".
Im Zusammenhang mit der Verleihung der Stadtrechte wurde am 8. Juni 1936 auch das Recht zur Führung eines eigenen Stadtwappens durch den Oberpräsidenten der Provinz Westfalen verliehen. Nach eingehenden Verhandlungen mit dem Staatsarchiv zu Münster und mehreren Heraldikern hatten sich Bürgermeister und Ratsherren am 30. April / 02. Mai 1936 für ein Wappen entschieden. Das heutige Wappen geht auf ein Siegel des Gerlach van Herten aus dem Jahre 1392 und das Wappen von Westerholt zurück.
Im oberen Feld ist ein silbernes Hirschgeweih im grünen Feld abgebildet. Es deutet auf den Ursprung des Namens hin - 'hert' bedeutete im Mittelniederdeutschen 'Hirsch'. Bei der roten Rose im linken unteren Feld konnte bis heute ein historischer Bezug nicht nachgewiesen werden. Vom Staatsarchiv Münster wird die Auffassung vertreten, dass es sich keinesfalls um eine 'lippische' (aus der ehemaligen Grafschaft Lippe), sondern schlicht um eine 'heraldische' (der Ausschmückung dienende) Rose handelt.
Im Zuge der kommunalen Neugliederung 1975 wurde das Hertener Stadtwappen im unteren rechten Feld um ein geschachtes Symbol ergänzt, das aus dem Wappen der Herren und späteren Grafen von Westerholt entnommen ist.