Nordrhein-Westfalen

Stadt Lennestadt

In Gold drei grüne Pfähle überzogen von einem blauen Wellenschrägbalken, im linken Obereck eine dem dritten Pfahl aufgelegte silberne Rose.

Der Stadt Lennestadt ist durch Urkunde des Regierungspräsidenten in Arnsberg vom 31.12.1971 das Recht zur Führung eines Wappens und eines Siegels und mit Urkunde vom 08.03.1974 ds Recht zur Führung einer Flagge verliehen worden.verliehen worden.