Thueringen

Stadt Bad Köstritz

In Gold ein linksgewendeter widersehender doppelschwänziger rotbewehrter silberner Löwe mit schwarzer Mähne und Haupt, in der rechten Pranke ein goldenes Schwert mit schwarzer Parierstange, die linke auf einem schwebenden Schild ruhend, darin in Blau zwei treue Hände in natürlichen Farben.

Als am 5. September 1927 Köstritz das Recht verliehen wurde, sich künftig Stadt zu nennen, war es doch nur natürlich, dass sich die aufblühende Kurstadt - seit 1926 „Bad Köstritz”, auch ein eigenes Stadtwappen geben wollte. Dabei wurden Tradition und Gegenwart miteinander verbunden. Zur Tradition gehörte die enge Verbindung der Stadt zum reußischen Fürstenhaus (Löwe). Während die Gegenwart von dem prosperierenden Kurort und dem Fremdenverkehr bestimmt wurden („Treue Hände” als Symbol der Freundschaft).

Die Ratsherren beschlossen am 15. Mai 1930 ein
„Ortsgesetz über das Wappen, das Siegel und die Stadtfarben der Stadt Bad Köstritz”.
Dort heißt es unter Paragraph 1: „Das Wappen der Stadt Bad Köstritz zeigt einen stehenden Löwen (das reußische Wappentier), dessen rechte Pranke ein aufwärts gerichtetes Schwert und dessen linke Pranke einen Schild hält. Im Schild befinden sich zwei verschlungene Hände als Sinnbild der Freundschaft”.
Der Paragraph 4 lautet: „Die Stadtfarben sind schwarz-weiß-blau.“

Im Ortsgesetz, das 6 Paragraphen umfaßt, werden noch Festlegungen zum Siegel, zur Siegelführung sowie zur Verwendung der Abbildung des Stadtwappens gemacht.
Nach Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 140 der Gemeinde- und Kreisordnung für Thüringen vom 8. Juli 1926 durch das Thüringer Kreisamt wurde das Ortsgesetz am 12. Dezember 1930 veröffentlicht und Wappen und Siegel damit gültig.
Mit Schreiben vom 24. Mai 1939 wurde Bürgermeister Kießling von der Abteilung 1/A 2 beim Landratsamt Gera aufgefordert, einen umfangreichen Fragebogen zum Stadtwappen auszu-füllen. Dabei wurde unter anderem für den reußischen Löwen als Quelle das ehemalige Gräflich Plauensche Gemeinschaftliche Gericht in Köstritz von 1729-1850 angegeben, in dessen Siegel sich zwei Löwen und zwei Kraniche befanden. Da Wappen und Siegel nach der Aktion des Reichsstatthalters bis 1945 weitergeführt wurden, kann angenommen werden, dass es keine Einwände gab.
Mit Schreiben der bereits erwähnten Abt. 1/A 2 beim Landratsamt Gera vom 19.12.1945 wurde auf die Führung von Dienstsiegeln und ihre Einführung durch Ortsgesetz Bezug genommen.
Mit Aktenvermerk 105/01 wurden Ortsgesetz, Wappen und Siegel der Stadt Bad Köstritz von 1930 am 10. Januar 1946 durch das Landratsamt Gera bestätigt.
Nach mehreren formellen Fehlern, wie z.B. falsche gesetzliche Grundlage, Bezeichnung Ortsgesetz statt Ortssatzung oder Unterschrift des Bürgermeisters Körbs statt der Unterschrift des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, konnte endlich am 1. Juni 1948 die Ortssatzung und die Weiterführung von Wappen und Siegel der Stadt Bad Köstritz rechtsgültig beschlossen werden. Diesmal wurde alles richtig gemacht und alle 16 Gemeindevertreter sowie der Erste Beigeordnete haben diesen wichtigen Beschluss unterschrieben.
Auch eine weitere Überprüfung 1954 haben Wappen und Siegel der Stadt bis zum Beitritt unbeschadet überstanden. Deshalb ist es umso unverständlicher, dass ohne Beschluss der Stadtverordneten und ohne Beachtung der Rechtsgrundlagen, (zeitweise) Veränderungen an Wappen und Siegel vorgenommen wurden.

Raimund Schmidt
Bürgermeister der Stadt Bad Köstritz (1994 bis 2002)