
In Blau, über silbernem, mit einem roten Kreuz belegten Schildfuß, eine silberne, rotbedachte Kirche mit linksstehendem Turm.
Erst mit der im Zuge der politischen Wende 1989/90 erlassenen Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990 und den Folgegesetzen des Freistaates Thüringen erhielten die Thüringer Städte und Gemeinden ihre kommunale Selbstverwaltung zurück und damit auch das Recht, eigene Wappen und Flaggen zu führen. Seither haben sehr viele Gemeinden des Landes diese Möglichkeit genutzt.
In Großeutersdorf stand das Thema Wappen und Flagge bereits im Jahre 1990 erstmals auf der Tagesordnung. Mit der Beschlussvorlage vom 22. Juni 1990 wurden der Gemeindevertretung Vorschläge für die künftigen Hoheitszeichen der Gemeinde Großeutersdorf unterbreitet, darunter auch solche für ein Gemeindewappen und eine Gemeindeflagge. Am 1. November entschieden sich die Gemeindevertreter für einen konkreten Wappen- und Flaggenentwurf, wenngleich beide Symbole zunächst nicht auf dem hierfür festgelegten Verfahrensweg zur offiziellen Verleihung eingereicht wurden und somit nur einen inoffiziellen Status hatten.
In bewusster Fortführung der im Gemeindesiegel von 1674, 1806 und 1828 geführten Bilder wurde die Dorfkirche, so, wie sie bis 1842 tatsächlich ausgesehen hat und wie sie zudem auch in dem von 1828 bis 1888 geführten Siegel dargestellt ist, in das Gemeindewappen aufgenommen. Das Wappen zeigt in Blau auf grünem Rasen eine silberne Kirche mit roten Dächern; vorn beseitet von einem grünen Pflanzenstengel und am hinteren Schildrand einen grünen Laubbaum.
Da die Führung des alten Bildsiegels von 1828 bald nicht mehr den Rechtsvorschriften entsprach und sich die Verantwortlichen der Gemeinde entscheiden mussten, ob sie das Landeswappen oder das eigene Wappen im Gemeindesiegel führen möchten, musste erneut über die Hoheitszeichen-Frage entschieden werden. Das damalige Gemeindewappen und damit auch die Gemeindeflagge waren bis dahin noch nicht amtlich verliehen worden und außerdem entsprach das Wappen auch nicht ganz den heraldischen Gestaltungsgrundsätzen.
So erarbeitete der Ortschronist einen neuen und am 12. Juli 1994 mit dem Thüringischen Hauptstaatsarchiv abgestimmten Wappen- und Flaggenentwurf, den der Gemeinderat mit Beschluss vom 26. Juli 1994 bestätigte. Auch diesmal orientierte man sich wieder an den historischen Bildsiegeln der Gemeinde, insbesondere an dem Siegel von 1828. Nachdem das Hauptstaatsarchiv am 26. August das Wappen positiv bewertet hatte, wurde der Gemeinde Großeutersdorf am 14. September 1994 durch den Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamtes die offizielle Führung des neuen Gemeindewappens genehmigt. Das Wappen zeigt in Blau, über silbernem, mit einem roten Kreuz belegten Schildfuß, eine silberne, rotbedachte Kirche mit linksstehendem Turm. Der in das Wappen eingefügte Schildfuß zeigt das St.-Georgs-Kreuz. Damit wird auf das Patrozinium der Dorfkirche, die einst dem heiligen Georg geweiht wurde, verwiesen. Aus Gründen des heraldisch besseren Gesamtbildes ist die Linde nicht mit in das Wappen übernommen worden.
Quelle: Jens Held, Großeutersdorf