In Gold der Apostel Jakobus in rotem Mantel mit weißem Untergrund, mit roter Pilgerflasche und rotem Stab hinter silbernem Schild mit zwei gekreuzten roten Pilgerstäben.
Primbs AZ NF 9, S. 97, benennt zum Jahre 1391 ein Siegel, das einen Schild mit Kreuz enthält. Dieser Schild ist wohl identisch mit demjenigen, den das SIGILL(VM) CIVITAT(IS) HERBSTElN des 17. Jhs. (Sgst. im Gemeindebesitz) bringt, das einen Schild mit zwei gekreuzten Walkerhölzer zeigt und als Schildhalter darüber wachsend den zugehörigen Apostel St. Jakobus d.J., in der Rechten einen Stein (vgl. dazu J. Braun, Attribute, S. 772), in der Linken eine Stange haltend (Abb. bei Günther und Kissel). Daneben findet sich ein kleineres ovales SIGIL(LVM) CIVITA(TIS) HERBSTEIN aus derselben Zeit mit demselben Bild und ein neueres Siegel aus dem frühen 19. Jh. der GR. HESS. BÜRGERMEISTEREI HERBSTEIN (Abb. bei Knodt, Lauterbacher Geschichtsblätter 2, S. 108). Das der Gemeinde 1952 amtlich verliehene obige Wappen stellt sonst eine mißverstandene Wiedergabe des alten, in seinem Aufbau typischen Siegels dar, das über dem Schild wie üblich wachsend als Schildhalter den örtlichen Patron bringt. Obwohl also mit diesem Schild ein eindeutiges und klares Wappen überliefert ist, hat Hupp infolge der bei ihm üblichen Verwechslung von Wappen und Siegel den im Sgf. der alten Siegel sinnvollen, in einem neuen Ortswappen aber gänzlich unangebrachten Schildhalter als gleichgeordnete Wappen-Figur in den Schild aufgenommen und somit in Widerspruch zu seiner eigenen Vorlage, die den Schildhalter natürlich außerhalb des Schildes beläßt, in den Schild selbst gestellt. Das geschichtlich allein begründete Wappen der Stadt ist der Schild mit den beiden gekreuzten Walkenhölzern.
(Auszug aus dem „Hessischen Wappenbuch“)