Hessen

Gemeinde Weimar (Lahn)

Der von Rot und Weiß gespaltene Schild zeigt eine heraldische Rose in verwechselten Farben.

Die Namensgebung der heutigen Großgemeinde entwickelte sich von Wimare bis Weimar. .Aufgrund der urkundlichen Quellen kommt für eine frühmittelalterliche Besiedlung des heutigen großgeimdlichen Raumes nur ein Ort in Frage, nämlich Allna (erster Nachweis 807). Doch beweist das noch nicht, daß zur gleichen Zeit nicht auch schon andere Siedlungen bestanden haben.
Die erste urkundliche Erwähnung allein gibt über das Alter einer Siedlung keinen endgültigen Aufschluß. Wenn man aber auch die alten Orts- und Flurnamen zur ungefähren Bestimmung heranzieht, erhäl man weitere Hinweise. Nach Arnold „Ansiedlungen und Wanderungen deutscher Stämme“ gehören Orte auf mar oder ähnliche Endungen zu den Ältesten Siedlungen. Für unser Gebiet kommen dafür Allna, Kehna, Niederweimar und Oberweimar in Betracht.
In der Darlegung des inzwischen leider verstorbenen Chronisten Herbert Kosog aus dem OT Niedrweimar „Die Geschichte der Kirchspiele Oberweimar und Niederweimar" wurde nachgewiesen, daß die Martinskirche von Oberweimar aus der vorbonifazianischen Zeit stammt, also etwa um 600 gegründet worden ist.

Wie der Chronist weiter berichtet, erfolgte in früheren Jahrhunderten im Bereich unseres heutigen Territoriums durch drei Gerichte, und zwar das Gericht Reizberg mit den Siedlungen Weitershausen, Nesselbrunn, Niederhof, Weiershausen, Hermershausen, Haddamshausen, Cyriaxweimar, Allna, Germershausen, Oberweimar, Kehna, Niederwalgern, Stedebach, Argenstein, Wolfshausen und Gisselberg. Die Orte Wenkbach und Roth gehörten zum Gericht Schenkisch Eigen, und Niederweimar hatte ein Eigengericht.

Rund 150 Jahre blieben die territorialen Verhältnisse in unserem Bereich unangetastet bis im 7. Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts die große Umwelzung begann, und durch die Gebietsreform unser Raum zu einer Einheit zusammengeschweißt wurde. Wahrend der Zusammenschluß Niederweimars mit Oberweimar und Allna unter dem neuen Namen Weimar am 31. Dezember 1970 ohne größere Schwierigkeiten erfolgte, mußte um die Entstehung, Zusammensetzung und Führung des neu zu bildenden Gemeinwesens in zahlreichen Diskussionen, Beratungen, Versammlungen, Verhandlungen und Abstimmungen zäh und hart gerungen und manche Hoffnung auf Erfüllung separater Wünsche zu Grabe getragen werden.
1 ½ Jahre nach dem ersten Zusammenschluß am 01. Juli 1972 traten Roth, Wenkbach, Argenstein und Weiershausen der Gemeinde Weimar bei. Und wieder 2 Jahre später, am 01. Juli 1974, erfolgte durch die vom Hessischen Landtag gesetzlich festgeschriebene Gebietsreform die Zuordnung von Niederwalgern,Kehna, Nesselbrunn, Stedebach und Wolfshausen.

Zusammen mit den letztgenannten 5 Ortschaften umfaßt die neue .Großgemeinde, mit Ausnahme weniger Dörfer, das Territorium der ehemaligen Gerichte Reizberg und Schenkisch Eigen sowie des Eigengerichts Niederweimar.

Bereits bei den Vorbereitungen zum ersten freiwilligen Zusammenschluß der Gemeinden Allna, Oberweimar und Niederweimar, der mit Wirkung vom 01.02.1971 durch die Hessische Landesregierung festgestellt wurde, war man darum bemüht, für die neue Gemeinde Weimar ein eigenes Wappen genehmigt zu bekommen. Aus mehreren Enwürfen wurde eine

„Rose, welche das Aufblühen des Ortes darstellt,
verbunden mit den hessischen Farben rot und weiß"

gewählt.
Nach Antragstellung am 25.01.1971 wurde bereits knapp 2 Monate später das Wappen in der jetzigen Gestaltung wie folgt genehmigt:

„Im Namen des Landes Hessen erteile ich der Gemeinde Weimar im Landkreis Marburg-Biedenkopf, Regierungsbezirk Kassel, gemäß § 14 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 1. Juli 1960 (GVBl. S. 103) die Genehmigung, das nachstehend beschriebene Wappen zu führen:

Der von Rot und Weiß gespaltene Schild zeigt eine heraldische Rose in verwechselten Farben.“

Nach Abschluß der durch Gesetz verordneten Gebietsreform am 01.07.1974 wurde die Genehmigung zur Führung des Wappens am 02.07.1975. ein zweites Mal genehmigt.