Hessen

Stadt Rosenthal

Das Wappen der Stadt Rosenthali zeigt im roten Schild ein sechsspeichiges silbernes Rad, begleitet oben und unten zu beiden Seiten von je einer fünfblättrigen goldenen Rose mit blauen Butzen und grünen Kelchblättern.

Herr Lothar Dörsch, ein engagierter Bürger Rosenthals, hat 1998 eine fundierte Recherche über das Rosenthaler Wappen erstellt und der Stadt Rosenthal zur Verfügung gestellt.

Auszug aus dem Schreiben L. Dörsch vom 23.03.1998

Unter Beachtung der Stadtgründungsumstände im Jahre 1343 durch den Erzbischof von Mainz darf mit einiger Sicherheit davon ausgegangen werden, dass auch die Verleihung des Stadtwappens im oben genannten Zeitraum erfolgte.

Da es sich bei dem Stifter des Wappens um einen Mainzer Erzbischof handelte, wird dieser das sechsspeichige Mainzer Rad als Symbol für die Zugehörigkeit der Stadt Rosenthal zu Mainz als verbindlich vorgeschrieben haben.

Der rechtliche Bestand des Rosenthaler Stadtwappens darf als gesichert betrachtet werden, da der Innenminister des Landes Hessen, auf Antrag der Stadt Rosenthal vom 14.04.1983 Aktenzeichen 020-05-Le-, am 17.05.1983 das nachfolgend beschriebene Wappen urkundlich genehmigt und somit festschreibt.
Das Verfahren erfolgte unter Beachtung des § 14 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1981 (GV.BI.I S. 22)
Durch die Veröffentlichung der Genehmigung im Staatsanzeiger für das Land Hessen, wurde der Vorgang allgemein rechtskräftig.

Farbangaben

Verbindlich festgeschriebene Art der Wappengestaltung:

Das Wappen der Stadt Rosenthali zeigt im roten Schild ein sechsspeichiges silbernes Rad, begleitet oben und unten zu beiden Seiten von je einer fünfblättrigen goldenen Rose mit blauen Butzen und grünen Kelchblättern.

Anmerkung: die Metallfarben gold und silber dürfen unter Beachtung der heraldischen Regeln in Gelb für Gold und weiß für Silber ausgelegt sein.
Als sonstige Farben lässt die Heraldik ausschließlich in ihren Volltönen zu:
Rot (Zinnober)
Blau (Azure, Lapis)
Grün (Sinople, Veritus)
Schwarz (Zobel)

Alle Mixfarben werden als unrein bewertet.
Bezüglich der heraldischen Wappenbewertung ist anzuführen, dass das Staatsarchiv in Marburg, vertreten durch Herrn Oberarchivrat Korn, mit einem Schreiben vom 08.04.1983 unter Tagebuch Nr. II/1226/83 das Wappen der Stadt Rosenthal als "Heraldisch einwandfrei" befindet.

Ende des Zitates