Hessen

Stadtteil Petterweil

In einem von Rot und Silber schräglinks geteilten Schild oben ein silberner sechsstrahliger Stern und unten ein gestürztes blaues Füllhorn mit roten Früchten und drei goldenen Ähren.

Der Stern ist bereits 1545 auf einem Wappen im Petterweiler Gerichtssiegel abgebildet, das Füllhorn erinnert an das Füllhorn jener römischen Steinfigur, die (in Zweitverwendung) am Petterweiler Schloßtor eingemauert war und der Legende nach Ortsnamengebend (Petterweil = Hof des Patrons) gewesen sein soll. Die Figur wurde als Schutzgott oder Schutzherr (lateinisch »patronus«) gedeutet.