(LK) = Landkreis
(S) = Stadt
(G) = Gemeinde
(Ot) = Orts-/Stadtteil
In Silber drei rote Sparren; in den Oberecken je ein schwarzer Mohrenkopf, unten ein sechsspeichiges rotes Rad.
Die für Ober- und Niedermörlen gemeinsamen Gerichtssiegel mit der Datierung 1541 bzw. 1641 enthalten oben als Hinweis auf die frühere Ortsherrschaft die Sparren der Herren von Eppstein, unten als redendes Bild für die alte Ortsnamenform „Morle“ ein Mohrenköpfchen. Im Obermörler Gerichtssiegel von 1571 steht in einem gekrönten Schild oben das Mainzer Rad, unten zwischen der Devise VERITAS der Mohrenkopf. Diese Motive, insbesondere nach der Zusammenstellung der Eppsteiner Sparren mit dem Rad der Kurmainzer Herrschaft und dem Mohrenkopf im gemeinsamen letzten Gerichtssiegel von 1716, sind heraldisch und künstlerisch neu angeordnet im künftigen Gemeindewappen, das sich vor dem Abschluß des ministeriellen Genehmigungsverfahrens befindet.
Genehmigt am 17. Juli 1967.