Hessen

Stadtteil Eberstadt

In Gold ein roter Eber mit weißen Hauern über schwarzem Schildfuß, darin drei goldene Eicheln am Stil.

Die ehemals selbständige Gemeinde Eberstadt führte kein Amtliches Ortswappen als gemeindliches Hoheits- und Beurkundungszeichen. Erst nach dem 2. Weltkrieg haben die Heimatforscher Hans von der Au und später Erich Kraft Versuche unternommen - unter Mitwirkung von Walter Gunzert (Staatsarchiv) und Heinz Ritt (Heraldiker) - , ein allgemeingültiges Eberstädter Wappen zu schaffen.

Sie griffen zurück auf ein altes Gerichtssiegel, das einen Eber mit drei Eicheln zeigt und das wohl schon im16. Jahrhundert zur Zeit der frankensteinischen Herrschaft beim Ortsgericht in Gebrauch war. Bei der Gestaltung mussten allerdings heraldische Regeln beachtet werden. Zum einen soll die Figur des Wappenschildes dieses weitgehend ausfüllen, zum andern ist eine zu naturalistische Figurendarstellung in der Heraldik unüblich. Auch ist eine Farbgebung zu wählen, die historisch legitimiert ist.

Bei der Verwendung des alten Gerichtssiegels zu einem heraldisch einwandfreien Wappen ergab sich nun eine Teilung des Schildes mit dem Eber im oberen und den Eicheln im unteren Feld. Die obere Hälfte des Wappenschildes ist gelb, die untere schwarz, der Eber dunkelrot, seine Hauer sind weiß. Die Farben rot und gelb (gold) weisen auf die Farben der Herren von Frankenstein hin. Dieses erstmals bei einer Ausstellung im Rahmen der Eberstädter Kirchweih 1972 gezeigte Wappen hat zwar nicht den Segen amtlicher Genehmigungs- oder Verleihungsverfahren, wurde jedoch von der Bevölkerung, den Vereinen und schließlich auch von offizieller Seite angenommen und ist heute bei offiziellen Anlässen in Gebrauch.

Eberstadt wurde am 1. April 1937 nach Darmstadt eingemeindet.