In Blau ein goldener, mit einem roten Halseisen belegter Kleinschild, darunter drei silberne Rauten.
Das erste Gerichtssiegel von Eschollbrücken liegt aus dem Jahre 1581 vor. Das darin abgebildete Zeichen ist schwer zu deuten. Im Hessischen Wappenbuch wird es als Ringflasche bezeichnet, die Annahme, dass es sich um die Darstellung einer Pfanne handelt, wurde verworfen.
Nach eingehender Beschäftigung mit dem Eschollbrücker Wappen äußerte das Hessische Staatsarchiv Darmstadt 1960 die Vermutung, dass es sich „bei dem dargestellten Gegenstand eher um ein Symbol der Gerichtshoheit handeln könnte“. Man dachte dabei an ein Halseisen, dessen einer Ring um den Hals des Delinquenten gelegt, der andere Ring zum Festschließen benötigt wurde.
Ältere Hausmarken oder Ortszeichen Eschollbrückens, die Eingang in das Siegelbild gefunden haben, sind nicht belegt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie - ein durchaus üblicher Vorgang - bei der Gestaltung des Siegels eine gewisse Rolle gespielt haben. Herr Dr. Lehning, Vorsitzender des Vereins für Heimatgeschichte Eschollbrücken/Eich, vermutet, dass es sich um zwei miteinander verbunden Kreise handelt. Sie stehen, seiner Meinung nach, für die Verbindung zwischen der Burg der Herren von Eschollbrücken und eines in ihrem Besitz befindlichen Landgutes mit Namen „dir Chirwilre“ (Kirchweiler), das teilweise an die Burg grenzte.
Die Verbindung des alten Zeichens von Eschollbrücken mit den Rauten der Herren von Wallbrunn, die im 15. und 16. Jahrhundert die Gerichtshoheit in Eschollbrücken innehatten, wurde 1960 auf Vorschlag des Darmstädter Staatsarchivs vorgenommen. Das ursprüngliche Wappenbild wurde in einem Kleinschild beibehalten.