Das Schild ist in Gold und Grün durch einen von unten-links nach oben-rechts , verlaufenden Balken geteilt. Im linken goldenen oberen Teil, befindet sich eine Krämerwaage. Im rechten grünen unteren Teil, sind drei senkrechte goldene Ähren. Den Schild umgibt ein rot-weiß gestückter U-förmiger Rahmen.
Mit der Erlaubnis vom hessischen Minister des Innern vom 21.08.1968, ist die Gemeinde Obersuhl und vom 06.07.1977 die Gemeinde Wildeck, berechtigt das oben beschriebene Wappen zu führen.
In seiner Sinngebung weist das Wappen auf wirtschaftliche und geografische Eigenheiten des Wappenführers hin. Die Krämerwaage und die Ähren charakterisieren die beiden bis in unser Jahrhundert hinein vorherrschenden regionalen Wirtschaftsformen.
Die Ähren symbolisieren dabei die Landwirtschaft und die Lage der Gemeinde im alten, sogenannten „Gerstengau“, einem Untergau des thüringischen „Westgaues“, mit dem Mittelpunkt Gerstungen.
Mit der Farbe „Grün“, beziehen sich die Tinkturen auf die Fruchtbarkeit der Landwirtschaft und „Gold“ auf das Symbol des Handels. Der oben offene Schildrand ist in Beziehung zur Lage der Gemeinde an der Grenze zwischen den Ländern Hessen und Thüringen bzw. der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen „DDR“ zu sehen.
Die Figur zeigt durch ihre Form an, daß die Wildecker, insbesondere aber die Obersuhler Gemarkung, wie ein Keil in thüringisches Gebiet hineinragt. Die rot/weiße Stückung des Schildrandes zeigt die hessischen und thüringischen Landesfarben.